Zweitwohnungssteuer
Zum 1. Januar 2011 ist in der Stadt Ostfildern die Zweitwohnungssteuer eingeführt worden. Der Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich alle Personen, die nach dem 1. Januar 2011 - wenn auch nur für kurze Zeit - mit einer Nebenwohnung in Ostfildern gemeldet sind. Die Zweitwohnungssteuer ist eine gemeindliche Aufwandsteuer, die durch Satzung geregelt ist.