Zweitwohnungssteuer

Zum 1. Januar 2011 ist in der Stadt Ostfildern die Zweitwohnungssteuer eingeführt worden. Der Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich alle Personen, die nach dem 1. Januar 2011 - wenn auch nur für kurze Zeit - mit einer Nebenwohnung in Ostfildern gemeldet sind. Die Zweitwohnungssteuer ist eine gemeindliche Aufwandsteuer, die durch Satzung geregelt ist.

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


Kontakt

Wohnung im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen und/oder Schlafen benutzt wird. Bei melderechtlichen Fragen, insbesondere ob eine Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnung zu bestimmen ist, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Servicecenters gerne weiter.

Die Zweitwohnungssteuer beträgt 10 Prozent der Jahresnettokaltmiete (Miete ohne Heiz- und Nebenkosten).

Nach Paragraf 10 der Zweitwohnungssteuersatzung ist jede Person, die in Ostfildern eine Zweitwohnung innehat, verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Aufgrund dieser Angaben wird geprüft, ob und ggf. in welcher Höhe die Steuer zu erheben ist.

Stadtverwaltung Ostfildern
Abteilung Steuern
Nellingen
Klosterhof 6
73760 Ostfildern