Winterdienst

Fällt Schnee, müssen die Gehwege in einer Breite von mindestens einem Meter geräumt werden, sodass Fußgängerinnen und Fußgänger sicher passieren können. Der geräumte Schnee darf dabei nicht auf die Straße oder zum Nachbarn geschoben werden.

Bei Glätte sind die Wege mit abstumpfendem Material – etwa Sand oder Splitt – zu bestreuen. Salz oder andere auftauende Stoffe sollten nur in Ausnahmefällen und sparsam verwendet werden, etwa bei Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen.

Kontakt

Schnee fällt und/oder es kommt zu Glätte

Verpflichtet sind die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter von Grundstücken, die an eine öffentliche Straße grenzen oder über diese erreichbar sind. Sie müssen dafür sorgen, dass Gehwege, Zugänge und entsprechende Flächen in sicherem Zustand bleiben – ganz gleich, ob im Herbst durch Laub oder im Winter durch Schnee und Eis.