Winterdienst
Fällt Schnee, müssen die Gehwege in einer Breite von mindestens einem Meter geräumt werden, sodass Fußgängerinnen und Fußgänger sicher passieren können. Der geräumte Schnee darf dabei nicht auf die Straße oder zum Nachbarn geschoben werden.
Bei Glätte sind die Wege mit abstumpfendem Material – etwa Sand oder Splitt – zu bestreuen. Salz oder andere auftauende Stoffe sollten nur in Ausnahmefällen und sparsam verwendet werden, etwa bei Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen.