Handwerkerparkausweis beantragen (für den Landkreis Esslingen)
Die Einführung des kreisweit gültigen Handwerkerparkausweises erfolgt einheitlich ab 01.01.2026 für den Kreis Esslingen.
Mit dem Handwerkerparkausweis für den Landkreis Esslingen wird Handwerksbetrieben das Arbeiten erleichtert, wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten im Landkreis tätig sind.
Die Betriebe müssen nicht mehr für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können den gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen.
Anträge für den Handwerkerparkausweis sind bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen, in deren Bezirk sich der Hauptsitz des Betriebs befindet. Alternativ kann der Antrag in der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde gestellt werden, in deren Bezirk erstmals vom Handwerkerparkausweis Gebrauch gemacht werden soll. Letztgenannte Zuständigkeit ist bei Betrieben mit Hauptsitz außerhalb des Landkreises Esslingen maßgeblich.
Für die Orte Aichtal, Dettingen unter Teck (Verwaltungsgemeinschaft mit Kirchheim u. T.), Esslingen am Neckar, Filderstadt, Kirchheim unter Teck, Leinfelden-Echterdingen, Neuhausen a. d. F., Notzingen (Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim u. T.), Nürtingen, Plochingen, Ostfildern, Wendlingen am Neckar, Wernau (Neckar) sind die jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen zuständig.
Für die Orte Aichwald, Altbach, Altdorf, Altenriet, Baltmannsweiler, Bempflingen, Beuren, Bissingen a.d.T., Deizisau, Denkendorf, Erkenbrechtsweiler, Frickenhausen, Großbettlingen, Hochdorf, Holzmaden, Kohlberg, Köngen, Lenningen, Lichtenwald, Neckartailfingen, Neckartenzlingen, Neidlingen, Neuffen, Oberboihingen, Ohmden, Owen, Reichenbach, Schlaitdorf, Unterensingen, Weilheim und Wolfschlugen ist das Landratsamt Esslingen als untere Straßenverkehrsbehörde zuständig.
Online-Prozess
Formular: Handwerkerparkausweis beantragen (Landkreis Esslingen)
Ergänzende Information zum Online-Prozess