Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
Sie erhalten den Aufenthaltstitel als Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip. Er speichert
- biometrische Merkmale (Lichtbild, ab sechs Jahren Fingerabdrücke),
- Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (zum Beispiel Bedingungen und Auflagen) sowie
- persönliche Daten.
D er eAT verfügt über eine Online-Ausweisfunktion, die es ermöglicht, über das Internet bereit gestellte Behördendienstleistungen und kommerzielle Online-Dienstleistungen zu nutzen. Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist freiwillig.
Der eAT umfasst folgende Aufenthaltstitel:
- Aufenthaltserlaubnis
- Blaue Karte EU
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
- Aufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
- Daueraufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
- Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten, wenn sich diese für einen eAT entscheiden
- ICT-Karte
- Mobile-ICT-Karte
Online-Prozess
Formular: Aufenthaltserlaubnis beantragen (Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen)
Ergänzende Information zum Online-Prozess