Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet
Als Angehöriger aus einem Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staat können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate zur Suche nach einem Arbeitsplatz erhalten, wenn Sie zuvor im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung, zum Studium, zur Forschungstätigkeit oder zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation waren. Bei dem angestrebten Arbeitsplatz muss es sich um eine qualifizierte Beschäftigung handeln.
Online-Prozess
Formular: Aufenthaltserlaubnis beantragen (Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet)
Ergänzende Information zum Online-Prozess