Landtagswahl 2026

Am 8. März wurde in Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt.

Ergebnisabruf

Über diesen Ergebnislink können die Wahlergebnisse abgerufen werden.

Repräsentative Wahlstatistik: ausgewählte Wahlbezirke in Ostfildern

Nach § 60 in Verbindung mit § 37 Abs. 1 Satz 2 und § 38 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über die Landtagswahlen (Landtagswahlgesetz – LWG) sind in den vom Statistischen Landesamt im Einvernehmen mit der Landeswahlleiterin bestimmten Stichprobenwahlbezirken bei der Landtagswahl 2026 Statistiken über die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten und Wählerinnen und Wähler unter Berücksichtigung der Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge zu erstellen. 

Die Feststellungen über die Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge erstrecken sich im Einzelnen auf die Merkmale Geschlecht und Alter des Wählers bzw. der Wählerin (je 6 Altersgruppen). 

Die Auszählungen erfolgen unter Verwendung von Stimmzetteln mit Unterscheidungsaufdruck. Als Ersatz für die Altersangabe wird das Geburtsjahr der Wählerinnen und Wähler herangezogen. Es ergeben sich somit 12 Unterscheidungsmerkmale, die bereits bei Drucklegung der Stimmzettel zweckmäßigerweise in der linken oberen Ecke unverschlüsselt aufgedruckt wurden. 

Folgende Wahlbezirke sind in Ostfildern für die Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik ausgewählt:

  • Allgemeiner Wahlbezirk 601-63 Haus für Kinder Gabriele-Münter-Straße
  • Briefwahlbezirk 901-88 (mit der Zuordnung der Briefwähler aus den allgemeinen Wahlbezirken 101-15 und 101-16 beide Riegelhof-Realschule)

Dies bedeutet, dass die ausgegebenen Stimmzettel für diese Wahlbezirke oben links eines der folgenden Unterscheidungsmerkmale tragen:

A – Männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 2002 bis 2010
B – Männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1992 bis 2001
C – Männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1982 bis 1991
D – Männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1967 bis 1981
E – Männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1957 bis 1966
F – Männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1956 und früher
G – Weiblich, geboren 2002 bis 2010
H – Weiblich, geboren 1992 bis 2001
I – Weiblich, geboren 1982 bis 1991
K – Weiblich, geboren 1967 bis 1981
L – Weiblich, geboren 1957 bis 1966
M – Weiblich, geboren 1956 und früher 

Nach § 38 I Satz 3 LWG ist der Wahlberechtigte verpflichtet, bei der Stimmabgabe den Stimmzettel mit Unterscheidungsbezeichnungen nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen zu verwenden. 

Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Infoflyer (PDF, barrierefrei) des Statistischen Landesamts.