Kinderreisepass
Kinderreisepass
Ein Kinderreisepass kann für Kinder unter 12 Jahren beantragt werden. Bei der Antragstellung ist das persönliche Erscheinen des Kindes erforderlich.
Unterschriftsplicht besteht für Kinder ab dem 10. Lebensjahr. Der Kinderreisepass wird seit dem 1. Januar 2021 nur noch für ein Jahr ausgestellt und kann jeweils um ein Jahr verlängert werden. Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit möglich.
Verlust oder Diebstahl
Der Verlust bzw. Diebstahl eines Kinderreisepasses ist unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.
Benötigte Unterlagen
- Bisheriger Kinderreisepass sofern vorhanden
- Familienstammbuch oder Geburtsurkunde
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 35x45mm
Weitere Informationen hierzu siehe untenstehender Link.
Sorgerechtsbeschluss bei nur 1 Erziehungsberechtigten
Unterschriften und Ausweise bzw. Reisepässe der Erziehungsberechtigten.
Der nicht vorsprechende Elternteil kann die Zustimmungserklärung zusammen mit seinem Ausweis bzw. Pass zur Antragstellung mitgeben.
Formular siehe untenstehender Link.
Kosten
Kartenzahlung erwünscht (Girocard, VISA, Debitkarte, Mastercard)
- 13 Euro bei Erstausstellung
- 6 Euro für Verlängerung
- 6 Euro für die Aktualisierung des Lichtbildes.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde:
Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments erforderlich.
Welche Staaten einen Kinderreisepass anerkennen, können Sie beim Auswärtigen Amt, Ihrem Reisebüro oder dem jeweiligen Konsulat erfragen.
Anforderungen an das Lichtbild https://www.bundesdruckerei.de/de/system/files/dokumente/pdf/Fotomustertafel-72dpi.pdf
Ansprechpartner
Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich und können elektronisch (unter www.ostfildern.de/terminvergabe), telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden.
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Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
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Tel.: 0711 3404-118
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E-Mail: servicecenter@ostfildern.de
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Erreichbarkeit: Montag 8 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr,
Dienstag 8 - 12, 14 - 18 Uhr,
Mittwoch 8 - 12 Uhr
Donnerstag 8 - 12, 14 - 16 Uhr,
Freitag 8 - 12 Uhr,
Samstag 9 - 12 Uhr
Formulare/Anträge
Zustimmung der gesetzlichen Vertreter bei Ausweis- und Passanträgen für Minderjährige (pdf / 1,7 MB)