Jubilare

Geburtstage werden vom 90. Lebensjahr an alle fünf Jahre veröffentlicht, vom 100. Geburtstag an jedes Jahr, sofern vorab die Einwilligung zu der jeweiligen Veröffentlichung erteilt wurde. Auch zu Goldenen und Diamantenen Hochzeiten wird in der Stadtrundschau gratuliert.

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