Hundehaltung

In Ostfildern gibt es etwa 1.340 Hunde. Die meisten Menschen, die einen Hund besitzen, tun alles für ihr Tier und verhalten sich rücksichtsvoll. Dennoch kommt es immer wieder zu Missverständnissen.

Hier die Regeln, die in unserer Stadt gelten:

  1. Es gibt in Ostfildern keinen generellen Leinenzwang.
    Innerhalb der geschlossenen Bebauung sind Hunde jedoch an der Leine zu führen.
  2. Zwischen den Stadtteilen, auf der offenen Flur, dürfen Hunde in Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, frei umherlaufen.
  3. Wer mit einem Hund unterwegs ist, hat dafür zu sorgen, dass Hundekot nicht auf öffentlichen Wegen und Plätzen und genauso wenig auf Grundstücken Dritter abgelegt wird. Passiert dies doch einmal, ist der Hundekot zu beseitigen. Das gilt auch für öffentliche Grünstreifen jeder Art.
    In Grün- und Erholungsanlagen, z.B. den Bürgergärten und der Landschaftstreppe, ist es untersagt, Hunde frei umherlaufen zu lassen. Auf Spielplätzen und Liegewiesen sind Hunde verboten.

Hundekot kann gefährlich werden

Hunde brauchen Auslauf. Im Wald und auf der Flur können sie sich austoben. Wenn Sie dabei ein paar Dinge beachten, sind Ihnen Landwirte und Spaziergänger dankbar:

  • Beseitigen Sie auch in der freien Landschaft den Hundekot auf den Wegen.
  • Lassen Sie Ihren Hund nicht auf Weiden, Futterwiesen und in landwirtschaftlich genutzte Flächen laufen.

Weidetiere fressen kein mit Kot verunreinigtes Gras.
Außerdem kann durch infizierten Hundekot ein Erreger auf Kühe übertragen werden, der bei Rindern eine Infektionskrankheit auslöst, die zu Früh-, Fehl- oder Totgeburten führt.

Satzung

Satzung zur Hundesteuer (PDF, nicht barrierefrei)

Ausnahmen

In der Regel ist es nicht erlaubt, Hunde in öffentliche Gebäude mitzunehmen. Diese müssen so vor den Gebäuden angeleint werden, dass andere Besucher gefahrlos an den Tieren vorbeilaufen können. Ausnahmen gibt es nur für Blinden- und  Assistenzhunde.

Assistenzhunde müssen über eine entsprechende Ausbildung verfügen. In der Assistenzhundeverordnung (AHundV) wird eine einheitliche Kennzeichnung anerkannter Assistenzhunde sowie das Erstellen eines entsprechenden Lichtbildausweises für den Menschen mit Behinderungen vorgesehen. Der Nachweis muss auf Verlangen vorgezeigt werden, optimal ist es jedoch, wenn Bürger von sich aus beim Eintreten in ein
öffentliches Gebäude ihren Nachweis vorzeigen, wenn der Assistenzhund als solcher nicht klar zu erkennen ist. So können unangenehme Situationen vermieden werden.

Blindenhunde sind in der Regel an ihrem besonderen Geschirr zu erkennen und verfügen ebenfalls über Sonderrechte. Auch sie dürfen in öffentliche Gebäude  mitgenommen werden und dürfen sogar auf Grünflächen in Parkanlagen laufen.

Informationen zum Thema Assistenzhund können im Internet auf der Seite des
Sozialministeriums nachgelesen werden. https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/menschen-mit-behinderungen/anerkennung-von-assistenzhunden 

Hundetoiletten für die Hinterlassenschaften

Tag für Tag fallen in Ostfildern mehrere Zentner Hundekot an. Die Beseitigung der Hundehaufen durch die Stadtverwaltung ist weder leistbar noch finanzierbar. Selbst die Hundesteuer würde nicht ausreichen, wobei diese auch gar nicht als Entgelt dafür gedacht ist. Damit der Kot einfacher beseitigt werden kann, gibt es in Ostfildern „Hundetoiletten".
Dabei handelt es sich um Tütenspender, denen man Tüten für den Hundekot („Gassi-
Beutel") entnehmen kann. Die Tütenspender sind mit einem Behälter versehen, in den die gefüllten Tüten eingeworfen werden können. Die Standorte liegen am Rande des Siedlungsgebiets an Gehwegen, die gerne von Spaziergängern mit Hunden genutzt werden.

Standorte der Hundetoiletten

Ihr Kontakt zu uns

In Steuerfragen wenden Sie sich bitte an Susanne Stolz, in Rechtsfragen an Tobias Knittel und bei Fragen zu den Standorten der Hundetoiletten an Marie Estelle Moukam 
Meldungen über volle Behälter oder leere Tütenspender: Schadensmelder