Flugzeug

Um die Arbeit der Fluglärmkommission Stuttgart transparenter und Entscheidungsprozesse nachvollziehbarer zu machen, werden künftig die Ergebnisprotokolle der Sitzungen sowie sämtliche Anlagen dazu auf der Homepage des Flughafens veröffentlicht.

Die Dokumente stehen unter https://www.flughafen-stuttgart.de/the-fairport/fluglaerm-schallschutz/fluglaermkommission/ zum Download zur Verfügung.

Immer wieder gab es in der Vergangenheit Impulse, über die Arbeit der Fluglärmkommission im Internet zu berichten. Daher wurde in der letzten Sitzung einstimmig beschlossen, die Protokolle in anonymisierter Form sowie die Geschäftsordnung der Kommission zu veröffentlichen. Der Flughafen Stuttgart hatte zuvor angeboten, dies über seine Homepage abbilden zu können.

In der Sitzung am 6. Mai war unter anderem die Debatte über das verkürzte Abflugverfahren ein zentraler Tagesordnungspunkt. Dieses neue Verfahren ermöglicht es Flugzeugen, vom Flughafen Stuttgart in einem engeren Kurvenradius und mit einem steileren Abflugwinkel Richtung Süden zu starten. Der Sitzung waren intensive Diskussionen um die Abflugroute vorausgegangen.

Der Vorsitzende der Fluglärmkommission, Ostfilderns Oberbürgermeister Christof Bolay dazu: „Vielen Dank an den Flughafen, dass er seine Internet‐Plattform der Kommission zur Verfügung stellt. Ich hoffe, dass durch die Veröffentlichung der Unterlagen die Entscheidungsprozesse der Kommission nachvollziehbarer werden. Gerade bei einem so sensiblen Thema ist es wichtig, die Bevölkerung möglichst umfassend und vor allem sachlich zu informieren.“

Hintergrund

Fluglärmkommissionen haben die Aufgabe, die Flughafengenehmigungsbehörde sowie die Flugsicherung bei Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm zu beraten. Sie sind etwa bei der Festlegung von Flugrouten und Flugverfahren in der Umgebung des Flughafens zu beteiligen.

Der Fluglärmkommission für den Flughafen Stuttgart gehören 17 Mitglieder an. Dies sind die Städte Filderstadt, Leinfelden‐Echterdingen, Esslingen, Ostfildern und Stuttgart, die Gemeinden Denkendorf, Steinenbronn, Neuhausen, Schönaich, Deizisau und Altbach sowie die Bundesvereinigung gegen Fluglärm, die Flughafen Stuttgart GmbH, die Luftfahrtunternehmen, die Industrie‐ und Handelskammer der Region Stuttgart, die US‐Streitkräfte in Baden‐Württemberg und das Ministerium für Verkehr in seiner Eigenschaft als oberste Landesbehörde für den verkehrsbezogenen Immissionsschutz. Die Genehmigungsbehörde, die Flugsicherungsorganisation und der Lärmschutzbeauftragte für den Flughafen nehmen regelmäßig an den Sitzungen teil, die in der Regel zweimal im Jahr stattfinden.

Die Kommissionen vereinen die Interessen aller Beteiligten, einschließlich der betroffenen Gemeinden, der Luftverkehrswirtschaft und der Bundesvereinigung gegen Fluglärm. Die Ergebnisse ihrer Beratungen fließen in die behördlichen Entscheidungen ein. Obwohl die Behörden nicht an die Empfehlungen der Kommissionen gebunden sind, müssen sie Abweichungen von diesen Empfehlungen begründen.

 



12.08.2024 10:37:32