Waffenrecht
Für den Erwerb von Waffen ist die waffenrechtliche Erlaubnis in Form einer Waffenbesitzkarte erforderlich. Für das Führen von Waffen bedarf es eines Waffenscheins.
Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerservice, Recht.
Kosten
Die Gebühren für waffenrechtliche Erlaubnisse sind je nach Amtshandlung unterschiedlich.
Weitere Informationen
Voraussetzung für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist das Vorliegen eines Bedürfnisses ( z.B. als Jäger, Sportschütze, Sammler von Waffen mit kulturhistorischer Bedeutsamkeit ) und der Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers.
Nähere Informationen zum Waffenrecht.
Ansprechpartner
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Bereich Recht
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Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
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Tel.: 0711 3404-160
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E-Mail: waffenbehoerde@ostfildern.de
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Öffnungszeiten: Di, Fr 10 12 Uhr und Do 16 18 Uhr
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Bereich Recht
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Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
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Tel.: 0711 3404-276
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E-Mail: waffenbehoerde@ostfildern.de
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Öffnungszeiten: Di, Fr 10 - 12 Uhr, Do 16 - 18 Uhr