Die Personalvertretung ist die Vertretung der Beschäftigten einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung.

Sie ist vergleichbar mit der Arbeitnehmervertretung in den Betrieben der Privatwirtschaft (Betriebsrat).

Der Personalrat übernimmt Aufgaben auf der Grundlage des Landespersonalvertretungsgesetzes wie

  • die Überwachung der Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und -schutzvorschriften
  • die Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden aus den Reihen der Mitarbeiter und die Überwachung der Beseitigung
  • die Durchführung einer Personalversammlung, in der der Personalrat über seine Tätigkeit informiert und Anträge der Mitarbeiter/innen entgegennimmt
  • die Mitwirkung bei Vorstellungsgesprächen
  • die Mitwirkung von Maßnahmen zur Unfallverhütung und den Arbeitsschutz und vieles mehr.

Ansprechpartnerin

Vorsitzende des Personalrats