Krankenhilfe
Wichtiger Hinweis
Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich.
Krankenhilfe
Die Krankenhilfe ist eine finanzielle Leistung nach dem Bundessozialhilfegesetz, die gewährt wird, wenn kein Krankenversicherungsschutz durch eine gesetzliche oder private Krankenversicherung besteht. Voraussetzung ist, dass der Hilfesuchende nach seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht in der Lage ist, die anfallenden Kosten selbst zu decken.
Benötigte Unterlagen
- Sozialhilfeantrag
- Folgende Nachweise sind vom Hilfesuchenden und seinem nicht getrennt lebenden Ehegatten bzw. seinem Lebenspartner vorzulegen:
- Nachweise über Einkommen wie Renten, Unterhaltsleistungen, Krankengeld, Zinsen usw.
- Girokontoauszüge der letzten 3 Monate - Mietvertrag mit der aktuellen Kaltmiete und den Nebenkosten
- Nachweise über Sparbücher, Aktien usw.
- Lebensversicherungen Grundbuchauszug und Verkehrswert von Grundstücken und Immobilien
- Adressen unterhaltspflichtiger Kinder
Ansprechpartner/innen
Bitte sprechen Sie mit den Sachbearbeiterinnen und Mitarbeitern telefonisch einen Termin ab
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Sozialer Dienst
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Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
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Tel.: 0711 3404-108
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E-Mail: a.karaspirou@ostfildern.de
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Öffnungszeiten: Nach Vereinbarung
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Sozialer Dienst
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Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
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Tel.: 0711 3404-107
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E-Mail: s.roos@ostfildern.de
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Öffnungszeiten: Nach Vereinbarung