Die Hebesätze betragen:

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) sowie für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) 425 v. H.

Grundsteuerreform und -erklärung

Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sowie von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, finden diese gebündelt auf der Seite Grundsteuerreform.


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Merkblatt zur Datenschutz-Grundverordnung (pdf / 98 kb)