Ukraine Aufenthaltserlaubnis bis 2025 verlängert
Extended: Ukraine Residence Permit!
Продовжено: дозвіл на тимчасове перебування українців!
Продлено: разрешение на временное пребывание украинцев!

Extended: Ukraine Residence Permit!

Продовжено: дозвіл на тимчасове перебування українців!

Продлено: разрешение на временное пребывание украинцев!

Am 5. Dezember 2023 ist die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung in Kraft getreten.

Demnach gelten Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz, die am 1. Februar 2024 gültig sind, einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen (u.a. Arbeitserlaubnis) bis zum 4. März 2025 fort, ohne dass es einer Verlängerung im Einzelfall bedarf.

Geflüchtete müssen somit für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.


Sind Sie Inhaber eines Ankunftsnachweises, einer Aufenthaltsgestattung (Personen im laufenden Asylverfahren) oder einer Duldung (Personen mit negativ abgeschlossenem Asylverfahren bzw. sonstige ausreisepflichtige Ausländer)?

Dann wenden Sie sich bitte an nachfolgende Sachbearbeiterinnen der Ausländerbehörde Ostfildern.


Ansprechpartnerinnen

Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich und können elektronisch (unter www.ostfildern.de/terminvergabe), telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich je nach Buchstabenbeginn Ihres Nachnamens an folgende Ansprechpartnerinnen wenden: 

A:

B – E:

F, H, J und FEG

FEG, Q, S – U:

K, L, N:

G, I, V – Z:

M, O, P, R:

Formulare

Flüchtlinge aus der Ukraine sollen die untenstehenden Formulare ausfüllen und zum verinbarten Termin mitbringen.

Antrag auf Registrierung als Flüchtling aus der Ukraine (deutsch)

Antrag auf Registrierung als Flüchtling aus der Ukraine (ukrainisch)


Anfahrt_Stadthaus
Anfahrt