Das Servicecenter kann behördliche Schriftstücke oder Abschriften beglaubigen, die Sie einer anderen deutschen Behörde vorlegen müssen. Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt das Servicecenter, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Kopien können sein: 

  • Abschriften
  • Ablichtungen
  • Vervielfältigungen
  • Negative

Das Servicecenter beglaubigt die Kopie durch einen Beglaubigungsvermerk. Dieser muss folgende Angaben enthalten: 

  • genaue Bezeichnung des Originals, dessen Kopie beglaubigt wird
  • Feststellung, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt
  • Ort und Tag der Beglaubigung
  • Dienstsiegel und Unterschrift der beglaubigenden Person und
  • wenn das Original nicht von einer Behörde ausgestellt worden ist: Hinweis, dass die beglaubigte Kopie nur bei der Behörde vorgelegt werden darf, für die sie beantragt ist

Eine amtliche Beglaubigung (nicht zu verwechseln mit einer öffentlichen Beglaubigung) ist nicht in allen Fällen zulässig. Die Zulässigkeit ist in der Regel gegeben, wenn das Original des Schriftstückes von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift oder Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bestimmt ist.

Nicht beglaubigt werden unter anderem:

  • Schriftstücke, für die eine öffentliche Beglaubigung nach § 129 BGB (beispielhaft durch einen Notar) vorgesehen ist.
  • Personenstandsurkunden - diese sind beim zuständigen Standesamt anzufordern
  • Führerscheine und Nationalpässe - hier darf der Effekt, dass die Kopie an die Stelle des Originals tritt, gerade nicht eintreten.
  • Abschriften und Kopien, wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist.
  • Da die Zulässigkeit der amtlichen Beglaubigung im wesentlichen vom (Rechts-)Charakter des Originals abhängt, bedarf es der Kenntnis seines Inhaltes. Dies schliesst die Beglaubigung fremdsprachiger Schriftstücke grundsätzlich aus.
  • Kopien von Schriftstücken, die Durchstreichungen oder Ergänzungen enthalten, die im Original nicht vorhanden sind.

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte über die elektronische Terminvereinbarung Ihren Wunschtermin. Sollten Sie keinen Internetzugang haben, können Sie dies gerne telefonisch tun.


Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass
Originalschriftstück sowie zu beglaubigende Fotokopie.


Kosten

Gebühr ist abhängig von den Vorgängen.

Kartenzahlung erwünscht (Girocard, VISA, Debitkarte, Mastercard)


Weitere Informationen

Wird die Beglaubigung für die Benatragung einer Sozialleistung benötigt, ist sie gebührenfrei, wenn von der beantragenden Stelle ein Nachweis vorgelegt wird, siehe § 64 SGB X.


Ansprechpartner

Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich und können elektronisch (unter www.ostfildern.de/terminvergabe), telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden.