Wichtiger Hinweis

Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich.


Altersrenten

Nach Erreichen der Altersgrenze kann Rente beansprucht werden.  Die allgemeine Altersgrenze wird schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Unter bestimmten Bedingungen kann Altersrente bereits ab dem 60. oder dem 
63. Lebensjahr gezahlt werden. Für den Rentenbezug müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

Es ist zu empfehlen, den Antrag auf Altersrente etwa 3 Monate vor Rentenbeginn zu stellen.


Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung einer Altersrente werden in der Regel benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsverlauf, sowie Versicherungs- bzw. Beschäftigungsnachweise
  • Ausbildungsnachweise über die Schul- und Berufsausbildung
  • Geburtsnachweise der erzogenen Kinder (Kindererziehungszeiten)
  • Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen
  • Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen)
  • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
  • Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab dem 1.1.1992
  • IBAN-Nummer
  • Steuer-ID-Nummer

Je nach Rentenart werden weitere Unterlagen benötigt.


Weitere Informationen

Die Rechtsgrundlagen finden Sie im SGB VI;  §§ 33 ff und im SGB IV; § 93 in Verbindung mit der Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 27.8.1991.

 

 

 


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