Personen, die in einen Pflegegrad eingestuft sind, haben Anspruch auf finanzielle Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz.

Personen mit Hilfebedarf, die diesen Anspruch überprüfen lassen wollen, können einen sogenannten Pflegeantrag bei der jeweiligen Krankenkasse stellen. Beratung hierzu erhalten Sie bei der Pflegeberatung der jeweiligen Kranken- Pflegekasse.

Darüber hinaus erhalten Sie Träger-neutrale Beratung, quer zu den Unterstützungsmöglichkeiten im Alter, bei der Beratungsstelle für Ältere und Angehörige.