Es gibt viele verschiedene Arten von Praktika mit den unterschiedlichsten Voraussetzungen. Ein großer Block umfasst Praktika im Rahmen einer Ausbildung oder im Rahmen eines Studiums. Diese werden in der Regel nicht die richtigen Praktikaformen für Geflüchtete sein.
Meistens wird eine der 2 folgenden Varianten zutreffen:
1. Ein Geflüchteter will nach dem Praktikum eine Ausbildung oder ein Studium aufnehmen. Das Praktikum dient dazu, sich nochmals ein besseres Bild von diesem Beruf zu machen.
Praktikum zur Berufsorientierung mit einer Maximaldauer von 3 Monaten
- Erlaubnis: keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, aber eine Erlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich
- Voraussetzungen: Dauer längstens drei Monate, Praktikantenvertrag, Motivationsschreiben
- Vergütung: freiwillig, aber findet das Praktikum in Vollzeit statt und dauert über 2 Monate, sollte dem Praktikanten zu mindestens eine kleine Vergütung bezahlt werden
2. Ein Geflüchteter will ein Praktikum zur Feststellung der beruflichen Eignung in Bezug auf eine Zieltätigkeit oder zur Verringerung / Beseitigung von Vermittlungshemmnissen absolvieren.
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung MAG
- Erlaubnis: stellt keine Erwerbstätigkeit dar; es ist daher keine Erlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich. Der Praktikant erhält eine Bescheinigung vom Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit
- Voraussetzungen: Vertrag über die Aktivierungs- bzw. Eingliederungsmaßnahme, ggf. Eingliederungsvereinbarung, in Zweifelsfällen ist eine Nachfrage beim Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit (BA) wegen der Absprache der Maßnahme mit der BA möglich. Maximaldauer: 6 Wochen!
- Zuständigkeit: im Landkreis Esslingen der Arbeitgeberservice Esslingen, Tel: 0800 4555520, Fax: 0711 93930606, Esslingen.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de
- Vergütung: freiwillig