Ratschreiber
Schließung der Grundbucheinsichtsstelle/Ratschreiberei
Das Land Baden-Württemberg schloss auf Grund einer landesweiten Reform die Grundbuchämter in Nellingen und Ruit. Es eröffnete den Städten als reine Freiwilligkeitsleistung nach der Schließung die Möglichkeit, für ihre Bürger wohnortnah eine Grundbucheinsichtsstelle einzurichten. Diese nahm ihren Betrieb im Rathaus Ruit im Juni 2016 auf.
Eine Wirtschaftlichkeit der Grundbucheinsichtsstelle ist unter den durch das Land Baden-Württemberg vorgegebenen Bedingungen nicht gegeben.
Deshalb musste die Freiwilligkeitsleistung zum 31. Dezember 2017 eingestellt werden. Gleichzeitig mit der Einstellung der Grundbucheinsichtsstelle wurde der Stadt vom Land Baden-Württemberg auch die Möglichkeit der Ratschreiberei entzogen - Unterschriftsbeglaubigungen sind nicht mehr möglich.
Einsichtnahmen in das Grundbuch, sowie Grundbuchausdrucke können direkt beim Amtsgericht/Grundbuchamt Böblingen, Otto-Lilienthal-Straße 24, 71034 Böblingen, Telefon: 07031 6860-0, Fax: 07031 6860-300, E-Mail: poststelle@gbaboeblingen.justiz.bwl.de beantragt werden. Auf der Homepage des Amtsgerichts/Grundbuchamts Böblingen (www.amtsgericht-boeblingen.de) kann ein Antragsformular hierfür heruntergeladen werden.
Bürger, die eine Unterschriftsbeglaubigung benötigen, wenden sich an einen Notar.