Hornung, Carina
Stellvertretende Fachbereichsleitung, Abteilungsleitung
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Klimaschutz und Energie- sowie Wärmewende sind nicht nur politische Ziele, sondern durch mehrere bundes‑ und landesrechtliche Vorgaben verankert. Diese Regeln betreffen insbesondere die Energieeffizienz von Gebäuden, den Einsatz erneuerbarer Energien und die strategische Wärmeplanung in Kommunen. Damit sollen Energie und Heizkosten gesenkt sowie die Klimaziele erreicht werden
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist der zentrale Rechtsrahmen für den energieeffizienten Betrieb, Neubau und die Sanierung von Gebäuden in Deutschland. Es gilt seit 2020 und wurde mit Wirkung ab 1. Januar 2024 weiterentwickelt.
Wesentliche Pflichten des GEG:
energetische Mindeststandards für Neubauten und Sanierungen
Ein wichtiger Teil sind die Regelungen zur Nutzung von erneuerbaren Energien, die bei neuen Heizsystemen und in einzelnen Austauschfällen greifen. Weitere Informationen zum GEG finden Sie hier.
Seit dem 1. Januar 2024 gibt es ein eigenes Bundesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung, das gemeinsam mit dem GEG in Kraft getreten ist. Ziel ist die Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis spätestens 2045. Kernpunkte des Gesetzes:
Weitere Informationen zum Wärmeplanungsgesetz finden hier.
Informationen zur kommunalen Wärmeplanung in Ostfildern finden Sie hier.
Auch das Klimaschutz‑ und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW) des Landes Baden‑Württemberg bindet die kommunale Wärmeplanung als Pflichtaufgabe ein und ergänzt bundesrechtliche Vorgaben mit landesspezifischen Anforderungen und Unterstützungsangeboten.
Landesrechtliche Regelungen enthalten zusätzliche Inhalte zur Klimaanpassung und zur Photovoltaikpflicht bei Neubauten und Dachsanierungen.
Beim Austausch von Heizungsanlagen gelten die Regelungen aus dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG).
Weitere Informationen zum KlimaG BW finden Sie hier.
Weitere Informationen zum EWärmeG BW finden Sie hier.
Für private Bau‑ und Modernisierungsvorhaben ergeben sich dadurch konkrete rechtliche Anforderungen:
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