Gesetzlicher Rahmen 

Was gesetzlich vorgeschrieben ist – und was das für Sie bedeutet

Klimaschutz und Energie- sowie Wärmewende sind nicht nur politische Ziele, sondern durch mehrere bundes‑ und landesrechtliche Vorgaben verankert. Diese Regeln betreffen insbesondere die Energieeffizienz von Gebäuden, den Einsatz erneuerbarer Energien und die strategische Wärmeplanung in Kommunen. Damit sollen Energie und Heizkosten gesenkt sowie die Klimaziele erreicht werden

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist der zentrale Rechtsrahmen für den energieeffizienten Betrieb, Neubau und die Sanierung von Gebäuden in Deutschland. Es gilt seit 2020 und wurde mit Wirkung ab 1. Januar 2024 weiterentwickelt.

Wesentliche Pflichten des GEG:

energetische Mindeststandards für Neubauten und Sanierungen

  • Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien bei Heizungen und Energieversorgung
  • Ersatz der früheren Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare‑Wärme‑Gesetzes

Ein wichtiger Teil sind die Regelungen zur Nutzung von erneuerbaren Energien, die bei neuen Heizsystemen und in einzelnen Austauschfällen greifen. Weitere Informationen zum GEG finden Sie hier.

Seit dem 1. Januar 2024 gibt es ein eigenes Bundesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung, das gemeinsam mit dem GEG in Kraft getreten ist. Ziel ist die Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis spätestens 2045. Kernpunkte des Gesetzes:

  • Kommunen müssen Wärmepläne erstellen mit Zielen und Maßnahmen zur klimaneutralen Wärmeversorgung.
  • Diese Pläne berücksichtigen lokale Gegebenheiten, z. B. vorhandene Heizsysteme, Wärmenetze, Potenziale für erneuerbare Wärme und Effizienzmaßnahmen.
  • Die Ergebnisse dienen als Grundlage für strategische Entscheidungen – etwa für den Wärmenetz‑Ausbau oder dezentrale Versorgungslösungen.

Weitere Informationen zum Wärmeplanungsgesetz finden hier. 
Informationen zur kommunalen Wärmeplanung in Ostfildern finden Sie hier.

Auch das Klimaschutz‑ und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW) des Landes Baden‑Württemberg bindet die kommunale Wärmeplanung als Pflichtaufgabe ein und ergänzt bundesrechtliche Vorgaben mit landesspezifischen Anforderungen und Unterstützungsangeboten.

Landesrechtliche Regelungen enthalten zusätzliche Inhalte zur Klimaanpassung und zur Photovoltaikpflicht bei Neubauten und Dachsanierungen.

Beim Austausch von Heizungsanlagen gelten die Regelungen aus dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG). 

Weitere Informationen zum KlimaG BW finden Sie hier. 
Weitere Informationen zum EWärmeG BW finden Sie hier.

Bedeutung für Hauseigentümerinnen und -eigentümer sowie Bauherren

Für private Bau‑ und Modernisierungsvorhaben ergeben sich dadurch konkrete rechtliche Anforderungen:

  • Sanierung und Neubau: Energetische Standards und Nutzung erneuerbarer Energien sind verbindlich geregelt (s. Infos zum GEG und EWärmeG).
  • Heizungsaustausch:Nach einem Heizungstausch müssen mindestens 15 % der Wärme aus erneuerbaren Quellen stammen oder alternative Maßnahmen umgesetzt werden, zum Beispiel Wärmedämmung, ein Sanierungsfahrplan oder eine Photovoltaikanlage (s. Infos zum EWärmeG).
  • Wärmenetze: Der kommunale Wärmeplan weist Potenziale für Fernwärmenetze aus – das hilft Ihnen zu erkennen, ob ein Anschluss an ein Fernwärmenetz oder dezentrale Wärmeversorgungslösungen für Ihr Gebäude sinnvoll sind.

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