Richtlinien zur Förderung der Vereine in Ostfildern

Präambel

In Vereinen schließen sich Menschen mit gemeinsamen Interessen freiwillig zusammen und engagieren sich für einen gesellschaftlichen Zweck. Dabei steht nicht das Interesse des Individuums, sondern die Gemeinschaft im Vordergrund. Dementsprechend sind Vereine Ausdruck einer demokratischen Gesellschaft und dem Gemeinsinn verpflichtet. 

Vor diesem Hintergrund ist es Ziel der Vereinsförderung, die Vereine darin zu unterstützen, als Motor gesellschaftlicher Innovation wirken zu können. Dies beinhaltet, die Vielfalt der Vereine zu erhalten, deren Lebendigkeit zu fördern und neuen Initiativen Raum zu geben. 

Im Sinne einer lebendigen Demokratie wurden die Vereine an der Ausarbeitung der Richtlinien zur Vereinsförderung in Ostfildern beteiligt. Durch die gewonnene Transparenz und den partizipativen Ansatz sind die Vereine auch weiterhin dazu aufgefordert, sich gemeinsam den gesellschaftlichen Herausforderungen zu stellen. Die Aufgabe der Kommune ist es, Sie darin zu unterstützen – mit infrastruktureller Förderung und Basisförderung, aber auch durch Anreize über Projektförderung.

Voraussetzung ist die mögliche Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger, egal welcher Herkunft, welchen Geschlechts oder welcher Gesinnung. Der Inklusion von Menschen mit Handicap ist insbesondere Rechnung zu tragen.

Paragraf 1 Förderempfänger

Förderung im Rahmen der Richtlinien erhalten Sportvereine und Vereine der Kultur-, Musik- und Heimatpflege. Gefördert werden eingetragene, gemeinnützige Vereine zur Erfüllung ihrer jeweils satzungsgemäßen Zwecke. Öffentlich-rechtliche  Glaubensgemeinschaften erhalten diese ausschließlich für Ihre Jugendarbeit und Kulturund Musikpflege.

Von den Vereinen wird erwartet, dass sie auf Wunsch der Stadt bei einer Veranstaltung pro Jahr kostenlos mitwirken. Der Mindestmitgliedsbeitrag für Erwachsene der Vereine entspricht mindestens der Höhe des städtischen Prokopfzuschusses für Jugendliche.

Projektförderung nach Paragraf 5 erhalten auch Gruppierungen ohne Vereinsstatus, Initiativen sowie temporäre Zusammenschlüsse sofern sie Projekte oder Veranstaltungen im Rahmen der Sport- und der Bewegungsförderung oder der Musik-, Kultur- und Heimatpflege betreiben. Förderfähig im Rahmen der Projektförderung sind auch Parteien und politische Gruppierungen nach Artikel 21 GG. 

Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Maßgeblich ist die Bereitstellung der Mittel im Rahmen des jeweiligen Haushaltsjahres. Vereinsförderung wird in der Regel nur gewährt, wenn der Verein oder das geförderte Projekt grundsätzlich der Öffentlichkeit offen steht und allen Bürgern aus Ostfildern die Teilhabe ermöglicht.

Paragraf 2 Begriffsbestimmung

  1. Öffentlich-rechtliche Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind in Baden-Württemberg anerkannte Körperschaften des öffentlichen Rechts. 
  2. Jugendliche sind Personen bis einschließlich 18 Jahre. 
  3. Übungsleiter sind ausgebildete Trainer und Übungsleiter im Erwachsenen- oder Jugendbereich, die mindestens über eine Trainer- oder Übungsleiterlizenz der Stufe C verfügen. 
  4. Großveranstaltungen sind Kooperationsveranstaltungen oder Veranstaltungen zum Thema der Zeit besonderer örtlicher oder regionaler Bedeutung sowie Wettkämpfe mindestens auf Landesebene. 
  5. Das Thema der Zeit ist eine durch die Vereine, die Stadtverwaltung sowie den Gemeinderat festzulegende jährliche Thematik. (siehe Paragraf 5 Absatz 3) 
  6. Kooperationsveranstaltungen sind gemeinsame Veranstaltungen von mindestens zwei verschiedenen Vereinen oder Institutionen. 
  7. Die Platzeinheit (PE) bezeichnet den für den Übungsbetrieb erforderlichen Raumbedarf. Eine PE entspricht der Nutzung eines halben Platzes für eine Stunde. 
  8. Die Halleneinheit (HE) bezeichnet den für den Übungsbetrieb erforderlichen Raumbedarf. Eine HE entspricht dabei je nach räumlicher Gegebenheit des Gebäudes einer ganzen, halben oder drittel Halle für eine Stunde. (siehe Anlage1 Liste der Hallen und Plätze im Übungsbetrieb)
  9. Energiekosten bezeichnen den Beitrag der Vereine an den Mietnebenkosten, die durch die Vereinsnutzung entstehen. 

Paragraf 3 Förderarten

Die Stadt Ostfildern legt einen Schwerpunkt auf die Förderung von Jugendlichen. Unter Maßgabe dieses Grundsatzes gewährt sie Im Rahmen der Basisförderung einen Prokopfzuschuss für jedes jugendliche Mitglied eines Vereins. Im Rahmen der Projektförderung werden städtische Räume temporär mietfrei zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus gewährt die Stadt die Dienstleistungen ihrer Ämter nach Möglichkeit kostenlos.

Wichtigster Bestandteil der Vereinsförderung ist die infrastrukturelle Förderung. Im Rahmen dieser werden städtische Räume für den laufenden Betrieb der Vereine und im Rahmen der Privilegierten Raumnutzung den Vereinen grundsätzlich dauerhaft zur alleinigen Nutzung zur Verfügung gestellt.

Besondere Förderbestandteile sind die Förderung des Vereinsschwimmens und die Einzelförderung bestimmter Vereine für ihre kulturelle Jugendbildung, Honorar- und Produktionskosten. 

Paragraf 4 Basisförderung

Für die Basisförderung werden jährlich 95.500 Euro zur Verfügung gestellt. Die Aufteilung des Auszahlungsbetrags zwischen den Berechtigten (1) und (2) bemisst sich an der Zahl der jeweils jugendlichen Mitglieder bis einschließlich 18 Jahre mit Stichtag 1. Januar eines jeden Jahres, beziehungsweise für Sportvereine an der Zahl der fristgerecht gemeldeten jugendlichen Mitglieder an den Verband.

  1. Die berechnete Basisfördersumme für Vereine der Kultur-, Musik- und Heimatpflege sowie für regelmäßig, wöchentlich stattfindende Jugendgruppen und Einrichtungen der Musikpflege von öffentlichrechtlichen Glaubensgemeinschaften wird anteilig je Mitglied bis einschließlich 21 Jahre als Prokopfzuschuss gewährt. 
  2. Für Sportvereine wird der Auszahlungsbetrag aufgeteilt auf 1/3 Übungsleiterzuschuss und 2/3 Prokopfzuschuss für Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre. Übungsleiter- und Prokopfzuschuss werden anteilig für die fristgerecht an den Verband gemeldeten Übungsleiter und Jugendlichen ausgezahlt. 
  3. Für Kinder, die über die Einzelförderung Kindersportschule Ostfildern e.V. (KISS) gefördert werden, erhalten die Sportvereine keine Basisförderung. Die Mitgliederzahlen sind von der KISS bis spätestens 30. April eines jeden Jahres unter Angabe der Vereinszugehörigkeit vollständig zu melden. 
  4. Die Sportvereine anerkennen und unterstützen das sportpädagogische Konzept der KISS für Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr.  Vereine, die eigene Sportangebote für Jugendliche in diesem Alter anbieten, erhalten dann eine Basisförderung, wenn mindestens 20 Prozent dieser Jugendlichen in der KiSS Mitglied sind.

Anträge sind bis zum 30. April eines jeden Jahres bei der Stadt Ostfildern zu stellen.  Nachweise sind dem Antrag beizufügen (WLSB-/Verbandsmeldung, Mitgliederlisten mit Geburtsdatum, Übungsleiterlizenzen o.Ä.).

Paragraf 5 Projektförderung

  1. Im Rahmen der Projektförderung werden die miet- und heizkostenfreie Nutzung städtischer Räume sowie der Räume des KuBinO und des Veranstaltungssaals des Zentrum Zinsholz sowie die Kostenübernahme für 
    Verkehrsrechtliche Anordnungen, Gestattungen von Plakatierung sowie für die Gestattung für den Verkauf von Speisen und Getränken gewährt. Darüber hinaus können bei Großveranstaltungen auf Antrag die Kosten für Leistungen des städtischen Baubetriebshofs übernommen sowie ein Zuschuss zur Minderung des Veranstalterrisikos gewährt werden.
  2. Für gesellige und/oder kulturelle sowie sportliche Veranstaltungen können Sportvereinen für jährlich bis zu zwei Veranstaltungen und Veranstaltern der Kultur, Musik und Heimatpflege für jährlich bis zu vier Veranstaltungen Leistungen im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gewährt werden. 
  3. Für sportliche und/oder kulturelle Kooperationsveranstaltungen sowie für Veranstaltungen zum Thema der Zeit können Sportvereinen für jährlich bis zu einer Veranstaltung und Veranstaltern der Kultur, Musik und Heimatpflege für jährlich bis zu zwei Veranstaltungen Leistungen i.S.v. Abs. 1 gewährt werden. Auf Basis des städtischen Leitbilds und der strategischen Ziele der Stadt wird jährlich ein Thema der Zeit bestimmt. 
  4. Für sportliche und/oder kulturelle Kooperationsveranstaltungen, für Veranstaltungen zum Thema der Zeit sowie für Wettkämpfe mindestens auf Landesebene können Mehrspartensportvereine für bis zu drei 
    Veranstaltungen jährlich Leistungen im Sinne von Abs. 1 gewährt werden.
  5. Für in Ostfildern stattfindende gesellige und/ oder kulturelle sowie sportliche Veranstaltungen wird die miet- und heizkostenfreie Nutzung der in Abs. 1 Satz 1 genannten Räume für eine General- und eine Hauptprobe gewährt. 
  6. Für die Kostenübernahme von Bauhofleistungen im Sinne von Absatz 1 Satz 2 steht ein jährliches Budget von 10.000 Euro zur Verfügung. 
  7. Leistungen gemäß Absatz 1 werden nur für Veranstaltungen gewährt, die der Öffentlichkeit zugänglich sind.
  8. Kosten für zusätzliche Leistungen und Ausstattung, insbesondere Flügelnutzung, Podeste, Bestuhlung, Technik et cetera werden nicht übernommen. 
  9. Zuschüsse für die Risikominimierung von Großveranstaltungen im Sinne von Absatz 1 Satz 2 können in Höhe von bis zu 5.000 Euro jährlich gewährt werden. Über Anträge bis zu 500 Euro entscheidet die Abteilungsleitung Bildung, Kultur, Sport und Vereine, über Anträge bis 2.500 Euro entscheidet der Oberbürgermeister und über darüber hinausgehende Anträge entscheidet der Verwaltungsausschuss. Für derartige Zuschüsse stehen 5.000 Euro jährlich zur Verfügung. Nicht ausgezahlte Mittel eines Jahres werden in das Folgejahr zur Erhöhung des Ansatzes übertragen.

Paragraf 6 Förderung von Stadt- und Stadtteilfesten

Die Stadt- und Stadtteilfeste, die von den Vereinsringen oder den Bürgervereinen veranstaltet werden, werden durch die miet- und heizkostenfreie Überlassung städtischer Räume, die Kostenübernahme für Verkehrsrechtliche Anordnungen, Gestattung von Plakatierung sowie für die Gestattung für den Verkauf von Speisen und Getränken sowie durch die Kostenübernahme für Leistungen des städtischen Baubetriebshofs und die Umlegung der Bushaltestellen gefördert. 

Paragraf 7 Infrastrukturelle Förderung

  1. Übungsbetrieb 
    Die Stadt Ostfildern überlässt den Vereinen zur zweckgebundenen Nutzung im Rahmen der Vereinstätigkeit städtische Räume für den wöchentlichen Übungsbetrieb gegen eine pauschalierte Beteiligung an den Energiekosten in Höhe von 20 Euro pro HE oder PE im Jahr. Sind mindestens 50 Prozent der am Übungsbetrieb teilnehmenden unter 19 Jahre, wird dem Verein die Energiekostenbeteiligung für diese HE oder PE erlassen. Die Vereine melden die Nutzungszeiten zum 15. Juli für die Berechnung im Folgejahr ordnungsgemäß an den Veranstaltungsservice.
  2. Privilegierte Raumnutzung 
    Die Stadt Ostfildern überlässt den Vereinen zur zweckgebundenen Nutzung im Rahmen der Vereinstätigkeit städtische Räume zur dauerhaften Nutzung nach räumlicher Verfügbarkeit und übernimmt die Flächenmietkosten zu 80 Prozent. Bei Räumen an deren Aus- und Umbau der Verein sich maßgeblich an den investiven Kosten beteiligt hat, übernimmt die Stadt 90 Prozent der Flächenmietkosten. Die Betriebskosten werden von den Vereinen getragen.

Paragraf 8 Einzelfördertatbestände

  1. Die Stadt Ostfildern unterstützt die KISS mit einem Zuschuss von 86.920 Euro jährlich für die motorische Grundlagenausbildung von Kindern bis zum vollendeten achten Lebensjahr auf Basis des sportpädagogischen Konzepts der KISS. Darüber hinaus erhält die KISS einen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro für die Umsetzung des Konzepts zur Talentförderung. 
  2. Die Stadt Ostfildern unterstützt den Förderverein der ehrenamtlich geführten Büchereien Ostfildern e.V. mit der kostenfreien Überlassung der Büchereistandorte sowie einem jährlichen Zuschuss von 14.440 Euro. Die näheren Bestimmungen regelt der Vertrag über den Betrieb der Büchereien Ruit und Scharnhausen.
  3. Kulturelle Jugendbildung 
    Folgende Vereine, die Jugendliche in kulturell produktiven Tätigkeiten ausbilden und mit diesen Projekte durchführen, wie zum Beispiel Konzerte und Aufführungen, erhalten von der Stadt Ostfildern zusätzlich zur Basisförderung einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro: Musikverein Ruit e.V., Akkordeonorchester Nellingen e.V., Akkordeon-Club Scharnhausen e.V., Gesangverein Eintracht Nellingen e.V. und Jugendbühne Ostfildern e.V..
  4. Produktionskostenzuschuss 
    Die Jugendbühne Ostfildern e.V. und der Förderverein der Kulissenschieber e.V. erhalten zusätzlich zur Basisförderung einen jährlichen Produktionskostenzuschuss in Höhe von 1.500 Euro als Ausgleich für den mit dem Vereinszweck verbundenen hohen Aufwand für Technik und Ausstattung.
  5. Honorarkostenzuschuss 
    Folgende Vereine erhalten zum Ausgleich für die mit dem Vereinszweck verbundenen hohen Kosten für Fachpersonal zusätzlich zur Basisförderung einen jährlichen Honorarkostenzuschuss in Höhe von 1.500 Euro: Jugendbühne Ostfildern e.V., Förderverein der Kulissenschieber e.V., Symphonisches Orchester Ostfildern e.V. und Kammerchor Ostfildern e.V..

Anträge sind bis zum 30. März eines jeden Jahres bei der Stadt Ostfildern zu stellen. Verwendungsnachweise über das vorangegangene Jahr sind dem Antrag beizufügen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem finanziellen Nachweis und einem Sachbericht. 

Paragraf 9 Förderung von Investitionskosten

Vereine mit eigenen Räumlichkeiten haben die Möglichkeit Zuschüsse für den Erhalt ihrer Sportstätten und Vereinsheime zu bekommen. Der Zuschuss kann gewährt werden, wenn mindestens 50 Prozent der Investitionskosten vom Verein oder Dritten getragen werden. Eigenleistungen sind anrechenbar. Die fachliche Prüfung erfolgt durch das Gebäudemanagement der Stadt. Der Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses ist umgehend nach Beendigung der Maßnahme zu 
erbringen.

  1. Investitionen bis 5.000 Euro
    Die begründete Antragstellung ist bis spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres unter Vorlage der Planungsunterlagen sowie des Finanzierungsnachweises einzureichen. Zur Finanzierung stehen 4.000 Euro zur Verfügung und können durch nicht verwendete Finanzmittel aus den Budgets aus Paragraf 5 Absatz 9 Zuschüsse für die Risikominimierung und Paragraf 11 Weitere Fördermöglichkeiten aufgestockt werden.
  2. Investitionen über 5.000 Euro 
    Die begründete Antragstellung ist bis spätestens 31. März für das darauffolgende Jahr unter Vorlage der Planungsunterlagen und des Finanzierungsnachweises einzureichen. Über den Investitionskostenzuschuss entscheidet der Verwaltungsausschuss, beziehungsweise der Gemeinderat. 

Paragraf 10 Vereinsschwimmen

Den folgenden Regelung werden die Trainingszeiten vom 1. Januar 2011 zugrunde gelegt:

  1. Die Stadt Ostfildern fördert das Vereinsschwimmen der Jugend mit 100-prozentiger Übernahme der Nutzungsentgelte der Hallenbäder. 
  2. Die Stadt Ostfildern fördert das Vereinsschwimmen im Erwachsenenbereich mit 60-prozentiger Übernahme der Nutzungsentgelte der Hallenbäder. 40 Prozent der Kosten werden an die Vereine weiter verrechnet. 
  3. Für die Versehrtensportgruppe gilt eine Ausnahmeregelung: Die Kosten für die 100-Punkte-Karten werden zu 100 Prozent übernommen. 

Paragraf 11 Weitere Fördermöglichkeiten 

  1. Fortbildungen 
    Die Stadt Ostfildern übernimmt Kosten von insgesamt bis zu 2.000 Euro im Jahr für Fortbildungen, die zum Thema der Zeit bei der Volkshochschule Ostfildern wahrgenommen werden.
  2. Preise und Pokale 
    Vereine können für Preise und Pokale sowie Ehrungen eine Förderung von bis zu 75 Euro jährlich erhalten.
  3. Jubiläen 
    Vereine erhalten für das 25-jährige, 50-jährige, 75- et cetera, einen Zuschuss in Höhe des fünffachen der Jubiläumszahl.

Paragraf 12 Ausschlusstatbestände

Die Gewährung der Leistungen nach den Richtlinien zur Förderung der Vereine in Ostfildern ist freiwillig und abhängig von der jeweils haushaltsrechtlichen Situation der Stadt Ostfildern. Ein Anspruch besteht nicht.

Eine Förderung ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn in den Vorjahren gewährte Leistungen nicht zweckentsprechend verwendet wurden.

Kommen Vereine ihren Verpflichtungen im Rahmen der Vereinsförderrichtlinien nicht oder nicht fristgerecht nach, kann eine Förderung abgelehnt werden. 

Paragraf 13 Geltungsdauer 

Die Richtlinien zur Förderung der Vereine in Ostfildern wurden am 23. Mai 2012 vom Gemeinderat der Stadt Ostfildern beschlossen und traten zum 1. Januar 2013 in Kraft. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 26. Februar 2014 traten die geänderten Richtlinien zum 1. Januar 2015 in Kraft. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 9. Dezember 2015 treten die wiederum geänderten Richtlinien zum 1. Januar 2016 in Kraft und sind unbefristet gültig. 

Anlage 1

rel="noopener">Anlage 1 (PDF) ist eine Tabellenübersicht und daher nicht barrierefrei.