Kulturelle Vielfalt und Lust am Experiment prägen das öffentliche Leben der Stadt Ostfildern. Kulturförderung ist deshalb eine maßgebliche Aufgabe der Abteilung Kultur. Ziel ist es, lokale Kreativitätspotentiale und Kulturaktivitäten aus der Bürgerschaft zu fördern und damit das kulturelle Angebot der Stadt für alle Bürgerinnen und Bürger zu erweitern und zu bereichern. Die Förderrichtlinien beziehen sich nicht nur auf die finanzielle Unterstützung, sondern schließen auch davon unabhängige Servicedienstleistungen der Abteilung, wie z.B. Beratung und Pressearbeit, ein.
Grundsätzlich gibt es zwei Formen der Förderung: Zuwendungen können als geldliche Förderung und/oder als geldwerte Förderung durch Erlass des Entgeltes für genutzte Räume und/oder Geräte erfolgen.
Ein Projekt ist eine einzelne, abgegrenzte Maßnahme in einem zeitlich definierten Rahmen und einer sachlich zusammenhängenden Zweckbestimmung. Regelmäßige Förderungen desselben Projekts sind ausgeschlossen. Im Einzelfall ist eine Förderung bis maximal drei Jahre im Sinne einer Anschubfinanzierung möglich.
Die nachfolgenden Kriterien beziehen sich ausschließlich auf die finanzielle Förderung im Sinne geldlicher Förderung.
Zuwendungsempfänger können natürliche und/oder juristische Personen sein.
Antragsberechtigt sind Initiativen, Projektgruppen, Vereine und Einzelpersonen außerhalb städtischer Institutionen, die gemeinwohlorientierte kulturelle oder künstlerische Projekte realisieren und in Ostfildern ansässig sind. Maßnahmen, deren Antragsteller nicht in Ostfildern ansässig sind, sind zuwendungsfähig, wenn das jeweilige Vorhaben in Ostfildern realisiert wird.
Die Vergabe erfolgt durch die Abteilung Kultur und steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Die Abteilung Kultur entscheidet aufgrund der rechtzeitig eingegangenen Anträge über die Verteilung der Fördermittel nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der Grundsätze der Projektförderung.
Ein rechtlicher Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Andere Förderquellen müssen offen gelegt werden und mindestens drei der Förderrichtlinien erfüllt sein.
Die Fördermittel werden nach Freigabe durch die Abteilung Kultur ausbezahlt.
Stellt sich im Verlaufe des Jahres heraus, dass Projekte, für die Fördermittel bewilligt und ausbezahlt wurden, nicht stattfinden bzw. nicht durchgeführt wurden, müssen diese Mittel sofort zurückgezahlt werden.
Die Abteilung Kultur behält sich vor, Fördermittel zurückzufordern, sollten die Einnahmen des jeweiligen Projektes höher ausfallen als im Kosten- und Finanzierungsplan ausgewiesen.
Das Projekt
Anträge auf die Gewährung von Fördermitteln sind an die Abteilung Kultur zu richten.
Die Anträge müssen bis zum 15. März und 15. Juni des laufenden Jahres eingereicht werden.
Später eingegangene Anträge werden als Nachanträge behandelt und können nur berücksichtigt werden, sofern Restmittel verfügbar sind.
Mit der Antragstellung anerkennt der Antragsteller den Inhalt dieser Richtlinien und verpflichtet sich zur antragsmäßigen Verwendung der ausbezahlten Zuschüsse.
Die Verwendungsnachweise über die gewährten Fördermittel müssen bis drei Monate nach Veranstaltungsdatum unaufgefordert eingereicht werden. Der Verwendungsnachweis setzt sich aus einem finanziellen Nachweis und einem Sachbericht zusammen. Die Gesamtabrechnung des Projektes muss vom Förderempfänger dargelegt und gegebenenfalls nachgewiesen werden.
Die gewährten Fördermittel werden zurückgefordert, wenn die Verwendungsnachweise nicht fristgerecht eingegangen sind. Nicht verwendete oder nicht antragsmäßig verwendete Fördermittel sind umgehend zurückzuzahlen.
Die Förderrichtlinien treten am 1. Februar 2009 in Kraft.