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Michael Werner


Mitglied seit: 24.03.2015
Wohnort: Parksiedlung


geschrieben: 01.10.2019 18:30 Uhr
Betreff: Schilderbingo zum Drachenfest?


Hallo,
kann jemand erklären, warum der Geh-Feldweg (wegen des Drachenfests?) neben der Kreuzbrunnenstraße aus Scharnhausen kommend mit dem Verkehrszeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) auf der falschen (linken) Straßenseite für Fahrräder benutzungspflichtig erklärt wurde? Und wenn ja, warum erfolgt diese Regelung nur in die eine Richtung und erst ab der Mitte zwischen den Ortsteilen? Ich verstehe ja ein stück weit verängstigte Radler die gerne auf dem Weg fahren, aber unter Umständen wäre dann eine Regelung (z.B. Vz 239 mit Zusatz Fahrrad frei) ab der Jahnstraße dann sinnvoller.

Im Folgenden frage ich mich wie weit der Weg benutzungspflichtig bleibt. Bis zur Niemöllerstraße (= nächste Einmündung) oder bis zum Ortsschild, oder (natürlich nicht) bis zum real?

Es hält schon etwas den Verkehr auf, wenn ich an der Stelle nach links abbiegen muss. Heute kam etwas Gegenverkehr und ich habe natürlich im Sinne der Verkehrssicherheit gewartet.. (Haha, vielleicht zieht ja das Argument, dass der heilige Autoverkehr beeinträchtigt wurde)


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