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Michael Werner


Mitglied seit: 24.03.2015
Wohnort: Parksiedlung


geschrieben: 07.08.2020 22:37 Uhr
Betreff: RE: LKW Durchfahrtsverbot in der Neuhauser Str.


Es gibt wenig größeren Blödsinn und Verschwendung von Ordnungsamtsarbeitszeit/Steuergeld als solche Zettel

Option
a) Da darf geparkt werden, wie Herr Niethammer es beschreibt. Damit ist der Zettel Blödsinn, vielleicht Nötigung.
b) Da darf nicht geparkt werden, dann ist so ziemlich alles außer einem Bussgeldbescheid falsch (Ermessensausfall und damit die Rechtswidrigkeit, siehe aktueller Erlass des VM BW), außer
c) Da darf nicht geparkt werden und es besteht eine Behinderung/Gefährdung. Dann wäre der Zettel natürlich auch Unfug. Denn dann hat das OA die Wahl zwischen Klingeln zwecks Umparken lassen, oder das Fahrzeug umsetzen. Oder eben die Option mit der Ermessensausfall.

Wenn die so ihre Zeit verplempern wundert es mich nicht wenn der Stadt alle abtauchen. Was steht da denn dann auf so einem Zettel drauf? "Achtung morgen arbeiten wir aber richtig."

Dass es Verkehrszeichen gibt, die nach Einmündungen wiederholt werden müssen hat sich in der Ostfilderner Stadtverwaltung glaube ich noch nicht herumgesprochen, oder wie erklärt sich sonst den "Radweg" auf dem Gehweg der Wilhelmstraße entgegen der Fahrtrichtung von der Riegelstraße bis zum Agnergässle?

Kurz noch zusammenhängender das Zitat zum Ermessenausfall:
"[...]Andererseits ist zu beachten: indem der Gesetzgeber einen Bußgeldtatbestand setzt, missbilligt er das beschriebene Verhalten und verlangt als normative Regel grundsätzlich die Ahndung. Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt trotz des Opportunitätsprinzips der Grundsatz, dass gesetzwidrige Taten im Regelfall zu verfolgen sind. Daher bedarf auch nicht das Eingreifen des Amtsträgers einer Begründung, sondern die Nicht-Ahndung braucht als Ausnahme eines zusätzlichen Kriteriums, welches zu dokumentieren ist[...]"
Quelle: https://bw.vcd.org/fileadmin/user_upload/BW/Verbaende/VCD_Baden-Wuerttemberg/2020/Presse/Erlass_zur_UEberwachung_und_Sanktionierung_von_Ordnungsdwidrigkeiten_im_ruhenden_Verkehr.pdf

P.S. Antworten auf Beiträge schlägt hier mit verschiedenen Browsern fehl.


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