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Heinz Neuffer


Mitglied seit: 14.07.2020
Wohnort: Nellingen


geschrieben: 08.08.2020 0:02 Uhr
Betreff: LKW Durchfahrtsverbot in der Neuhauser Str.


Was aktuelle Brennpunkte in der Stadt angeht, und damit meine ich insbesondere die prekäre Situation in der Neuhauserstraße, wird das ganze Instrumentarium seitens der Stadtverwaltung ausgepackt. Beschwichtigen, kleinreden, aussitzen, durchführen von Placebo-Maßnahmen was Kontrollen angeht, blockieren von Informationen ohne Begründung.
Warum wird nichts gemacht? Ist es nur Gleichgültigkeit oder sind es gar politische Gründe?
Wo bleibt der Schutz der Anwohner vor übermäßigem Lärm? Gibt es hier keine Vorgaben?
Wo bleibt die Sicherstellung der Sicherheit für Fußgänger und im Straßenverkehr? Ist das nicht die Aufgabe eines OB? Man mutet den Anwohnern in der Neuhauserstraße auch schon mal zu, dass ihnen beim Heimweg ein wild gewordener Fahrer eines 40 Tonners entgegenkommt, der die im Stau stehenden PKW‘s links überholt und damit als Geisterfahrer unterwegs ist. Wer trägt Verantwortung wenn etwas passiert? Da muss sich dann auch Herr Bolay fragen lassen, ob er alles getan hat, um das zu verhindern.
Und was macht der Gemeinderat? Gibt es ihn noch? Wo bleibt die Vertretung der Bürger gegenüber einem OB, der die Bürger nicht ernst nimmt, nicht mal wenn sie im „Beweise“ für falsche Aussagen und unsinnige Maßnahmen liefern. Anscheinend sind Prestigeprojekte wichtiger. Die LKW- und PKW-Raser in der Neuhauserstraße sind da eher unwichtig. Sollen die „aufmüpfigen“ Anwohner zur Räson gebracht werden indem man Sanktionen androht oder / und will man zeigen wer Herr im Hause ist? Schlimmer geht’s nimmer.
Herr Bolay, leider haben Sie nicht an dem TV-Termin zur Situation in der Neuhauserstraße teilgenommen und persönlich Stellung bezogen. Stattdessen haben Sie Ihren Pressesprecher geschickt. Schade, das wäre eine Chance gewesen. Darüber kann sich jeder seinen eigenen Reim machen.
Wenn es tatsächlich so sein sollte, dass das Verkehrsrechts Anfragen aus der Neuhauserstraße einfach zur Seite legt, dann stellt sich natürlich auch die Frage, ob und von wem es eine solche Anweisung gab. In diesem Fall wäre dann auch eine Fachaufsichtsbeschwerde oder eine persönliche Dienstaufsichtsbeschwerde ins Auge zu fassen.



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