Redaktionsstatut

Im Statut wird beschrieben, welche "Regeln" für das Amtsblatt gelten. Auch, wie viel Platz jede Einrichtung, Glaubensgemeinschaft oder Verein erhalten. Sie wurden am 22. Juli 2026 vom Gemeinderat beschlossen und können nicht ohne die Zustimmung des Gemeinderats angepasst werden.

Meldet sich ein neuer Schriftführer für das Redaktionssystem Artikelstar an, stimmt dieser automatisch den Redaktionsstatuten der Stadtverwaltung zu. Sollte ein Schriftführer den Statuten mehrfach zuwiederhandeln, behält sich die Verwaltung den Nicht-Abdruck von Texten vor.

1.1 Die Stadt Ostfildern gibt ein eigenes Amtsblatt heraus. Es führt den Titel „Stadtrundschau“.

1.2 Im Amtsblatt werden amtliche Bekanntmachungen sowie weitere Informationen zur Unterrichtung über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde sowie über wichtige Planungen und Vorhaben aus der Stadtverwaltung veröffentlicht. Die Stadtrundschau wird mit dem Ziel herausgegeben, die Arbeit der Verwaltung und ihrer Entscheidungsgremien der Bürgerschaft positiv zu vermitteln.

1.3 Die Stadtrundschau besteht aus einem amtlichen Teil und einem nichtamtlichen Teil, die zusammen den redaktionellen Teil bilden, sowie aus einem Anzeigenteil. Für den redaktionellen Teil ist der Oberbürgermeister oder dessen Vertreter im Amt zuständig. Für den Anzeigenteil ist der Verlag verantwortlich. Redaktioneller Teil und Anzeigenteil sind getrennt, es dürfen keine Verweise auf den jeweils anderen Teil gemacht werden.

1.4 Die Stadtrundschau hat den Charakter eines Amtsblattes, sie kann keine allgemeine, lokale Wochenzeitung sein. Das Produkt steht nicht in Konkurrenz zu unabhängigen Medien und gehört auch nicht zur Meinungspresse. Formate wie Interviews, Kommentare und Briefe sind nicht zugelassen.

1.5 Das Amtsblatt der Stadt dient der sachlichen und unparteiischen Information der Bürgerschaft. Es ist verpflichtet, politische Neutralität zu wahren.

1.6 Die Stadtrundschau richtet sich an die Bürgerschaft in Ostfildern und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt. Das Amtsblatt erscheint in der Regel wöchentlich donnerstags, Abweichungen davon sind möglich.

1.7 Der Verlag übernimmt die Herstellung und den Vertrieb der Stadtrundschau. Der Umfang des redaktionellen Teils ist mit dem Verlag vertraglich geregelt und auf ein Seitenkontingent begrenzt. Die zur Verfügung stehende Seitenzahl darf im Jahresdurchschnitt in der Regel nicht überschritten werden.

1.8 Die Stadtrundschau soll nach journalistischen Qualitätskriterien leserfreundlich gestaltet werden. Die Produktverantwortung inklusive der Themenauswahl, der Berichterstattung und dem Layout für die redaktionellen Seiten liegt bei der Amtsblattredaktion. Die Leitung der Redaktion liegt bei der Pressestelle.

2.1 In der Stadtrundschau werden nach Maßgabe dieser Richtlinien veröffentlicht:

  • Informationen über Dienstleistungen und Angebote der Stadtverwaltung und ihrer Einrichtungen, Berichte über kommunalpolitische Entscheidungen und deren Folgen für die Bürgerschaft sowie Mitteilungen sonstiger öffentlich‐rechtlicher Stellen (redaktioneller amtlicher Teil)
  • Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt zu Bebauungsplänen, Hinweise auf die Veröffentlichung gesetzlich vorgeschriebener öffentlicher Bekanntmachungen im Internet und Ausschreibungen (amtlicher Teil)
  • Serviceleistungen, Beiträge von Fraktionen, politischen Parteien und Wählervereinigungen, Ankündigungen von örtlichen Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie von eingetragenen Vereinen mit Sitz in Ostfildern (redaktioneller nichtamtlicher Teil)

Der Arbeitsschwerpunkt der Stadtrundschau‐Redaktion ist auf die Aufgabenfelder des redaktionellen amtlichen Teils und des amtlichen Teils ausgerichtet.

2.2. Die redaktionellen Beiträge haben sich an das Gebot der Toleranz, der Sachlichkeit und der Fairness zu halten. Nicht veröffentlicht werden Beiträge, die das Ansehen der Stadt sowie ihrer Organe, von Einzelpersonen, Gruppen oder Vereinigungen verletzen, die gegen gesetzliche Vorschriften und die guten Sitten verstoßen oder gegen die Interessen der Stadt. Diese Grundsätze dürfen nicht dadurch umgangen werden, dass Beiträge als Anzeige geschaltet werden.

2.3 Vier Monate vor einem Wahltermin dürfen im Amtsblatt nur sachliche, neutrale und informative Beiträge zu politischen Themen veröffentlicht werden; werbende Inhalte oder Beiträge, die einzelne Parteien oder Kandidatinnen und Kandidaten bevorzugen oder zur Unterstützung aufrufen, sind unzulässig und werden nicht veröffentlicht (Neutralitätsgebot).

2.4 Über die Veröffentlichung eines Beitrages entscheidet die Stadt, es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Veröffentlichung.

2.5 Redaktionsschluss für alle Beiträge ist dienstags, 10 Uhr, bei abweichenden Erscheinungstagen entsprechend vorgezogen. Diese werden vorher in der Stadtrundschau bekannt gegeben.

Aus den genannten Kriterien ergibt sich für den redaktionellen amtlichen Teil in der Stadtrundschau folgende Gliederung:

3.1 Titelseite

Auf dem Titelblatt wird das maßgebliche Thema der Woche dargestellt.

3.2 Aus dem Gemeinderat

Auf diesen Seiten findet die Berichterstattung aus dem Gemeinderat und seinen Ausschüssen statt. Weitere Richtlinien dazu sind in den Grundsätzen zur Berichterstattung aus dem Gemeinderat festgelegt (Anlage 6.1).

3.3 Ostfildern aktuell

Unter dieser Überschrift wird die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit der Stadt dargestellt sowie die Berichterstattung aus den kommunalpolitischen Gremien – sofern diese nicht bereits unter der Rubrik „Aus dem Gemeinderat“ veröffentlicht wird. Zudem wird hier über wichtige Projekte und Veranstaltungen der städtischen Einrichtungen berichtet, die über den Rahmen des allgemeinen Tagesgeschäftes hinausgehen. Darüber hinaus finden Wirtschafts‐, Kultur- und Sozialthemen ihren Niederschlag, soweit es im Rahmen des Seitenkontingentes möglich ist.

3.4 Leserforum

Die Redaktion kann zweimal pro Jahr Leserforen zu wichtigen kommunalen Themen anregen. Dabei kann die Bürgerschaft in maximal zwei Ausgaben der Stadtrundschau ihre Meinungsbeiträge in einer von der Redaktion festgelegten Länge veröffentlichen. Die Beiträge werden mit dem Vor‐ und Zunamen der verfassenden Person gekennzeichnet sowie dem Stadtteil, in dem er wohnt.

3.5 Vereinsberichterstattung

Berichte von Vereinen werden an dieser Stelle nur veröffentlicht, wenn sie in außerordentlichem Maße für die Öffentlichkeit relevant sind, zum Beispiel große Gemeinschaftsveranstaltungen oder Aktionen, die in einem außerordentlichen Maße einem guten Zweck dienen. Vereine mit einem Jubiläum zum 25., 50., 75., 100. etc. Bestehen dürfen im Jubiläumsjahr einen Beitrag von bis zu 3.040 Zeichen über die Historie und die aktuellen Entwicklungen in ihrem Verein veröffentlichen. Gleiche Bedingungen gelten für Jubiläen ortsansässiger Unternehmen.

3.6 Spenden

Spenden ab 10.000 Euro werden unter der Rubrik „Ostfildern aktuell“ veröffentlicht, Spenden ab 500 Euro werden in der Rubrik „Spenden & Sponsoren“ mit höchstens 1.520 Zeichen je Spende abgedruckt (ab 1.000 Euro mit Foto).

3.7 Veranstaltungen

Im Veranstaltungskalender „Diese Woche“ werden Veranstaltungstermine der folgenden acht Tage mit dem Erscheinungstermin der vorangegangenen Stadtrundschau veröffentlicht. Der Veranstaltungskalender ist auf höchstens eine Druckseite beschränkt. Deswegen werden vorrangig Termine von städtischen Veranstaltungen veröffentlicht ‐ sofern es die Kapazitäten zulassen auch außerordentlich interessante Veranstaltungen von Vereinen, Kirchen, Parteien und Wählervereinigungen. Die Veranstaltungen müssen in Ostfildern stattfinden.

Voraussetzung für eine Veröffentlichung ist, dass die Veranstaltung bis Montag um 12 Uhr auf der städtischen Internetseite im öffentlichen Veranstaltungskalender vom Veranstalter eingetragen worden ist. Wird eine Veranstaltung nicht abgedruckt, besteht gegenüber der Stadt kein Rechtsanspruch irgendeiner Art. Besondere Sportveranstaltungen können in den Online‐Veranstaltungskalender eingetragen werden. Diese werden jedoch nicht in der Stadtrundschau veröffentlicht.

3.8 Städtische und öffentliche Einrichtungen

In diesen Rubriken können Einrichtungen in der Stadt ihre Veranstaltungen, Projekte und Dienstleistungen präsentieren, die für die Bürgerschaft von allgemeinem Interesse sind. Dafür wird den Einrichtungen ein Zeichenkontingent zur Verfügung gestellt (Anlage 6.2.1).

3.9 Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Ostfildern erfolgen im Internet, sofern nichts anderes bestimmt ist. Auf die Veröffentlichung im Internet wird in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ hingewiesen.

Abweichend davon erfolgen öffentliche Bekanntmachungen der Stadt zu Bebauungsplänen in der Stadtrundschau. Beiträge öffentlich‐rechtlicher überörtlicher Organisationen und Gremien werden dann veröffentlicht, wenn eine rechtliche Verpflichtung vorliegt oder ein besonderes Informationsbedürfnis der Bürgerschaft besteht. Der amtliche Teil der Stadtrundschau unterliegt nicht den Vorgaben des Landespressegesetzes.

3.10 Familiennachrichten, Jubiläen

Unter diesen Rubriken werden weitere Informationen (wie zum Beispiel Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle) aus der Stadtverwaltung veröffentlicht. Geburtstage werden zum 90. und 95. Lebensjahr veröffentlicht sowie vom 100. Geburtstag an jährlich, sofern vorab die Einwilligung zu der jeweiligen Veröffentlichung erteilt wurde.

3.11 Persönliches

Hier wird über Personalien aus allen Bereichen des städtischen Lebens berichtet, wie der Eintritt (ab Ebene Sachgebietsleitung), Arbeitsjubiläen (40 und 50 Jahre) und die Verabschiedung städtischer Beschäftigter in den Ruhestand, die Einführung und Verabschiedung von Pfarrern, die Auszeichnung von Bürgerinnen und Bürgern auf Landesoder Bundesebene oder für sonstige, vergleichbare Verdienste (nach Erhalt der Ehrung) sowie Nachrufe.

Der Geburtstag von (Alt‐) Stadträten wird ab dem 65. Lebensjahr alle fünf Jahre veröffentlicht, sofern sie mindestens eine volle Legislaturperiode im Amt waren und ihren Wohnsitz in Ostfildern haben bzw. sich aktuell im Amt befinden. Der 95. Geburtstag und alle weiteren Geburtstage vom 100. Lebensjahr an werden mit dem Einverständnis der Jubilare mit Foto veröffentlicht. Die Goldene Hochzeit wird veröffentlicht, das Fest der Diamantenen und Eisernen Hochzeit bei Einverständnis der Jubilare mit Foto. Die Jubiläen werden nach den Stichtagen veröffentlicht.

Die Beiträge sind nicht länger als 1.520 Zeichen, das Foto wird halbspaltig als Porträt veröffentlicht (bei diamantener Hochzeit mit Paar einspaltig).

3.12 Rettungs‐ und Notdienste

Unter dieser Rubrik veröffentlichen die in der Stadt vertretenen Rettungsdienste ihre Beiträge. Die Rettungsdienste übernehmen kommunale Aufgaben der Stadt und können deswegen anderen Veröffentlichungskriterien unterliegen. Bei den Notdiensten werden zum Beispiel Ärzte, Fachärzte, Apotheken, Pflegedienste und sonstige Dienste abgedruckt.

3.13 Fraktionen, Parteien, Kirchen, Vereine

3.13.1 Allgemeines

Fraktionen, Parteien und Wählervereinigungen, Kirchen und eingetragenen Religionsgemeinschaften sowie eingetragenen Vereinen mit Sitz in Ostfildern wird innerhalb definierter Zeichenkontingente die Möglichkeit geboten, für die Allgemeinheit interessante Mitteilungen mit einem Bezug zu Ostfildern zu veröffentlichen. Die Berichte beschränken sich dabei auf den jeweils ideellen Zweck der Vereinigung.

Die Inhalte beziehen sich schwerpunktmäßig auf die Allgemeinheit interessierende Termine und örtliche Veranstaltungen sowie auf außerordentliche Projekte. Nachberichte zu Veranstaltungen sind nur in begrenztem Maße mit maximal 950 Zeichen zugelassen. Texte werden nicht über mehrere Ausgaben hinweg als Fortsetzung veröffentlicht. Ankündigungen von Veranstaltungen oder Kursen werden maximal dreimal abgedruckt. Stetig gleich lautende Texte und Textpassagen (Dauertexte) werden nicht veröffentlicht (ausgenommen sind Öffnungs‐ und Trainings‐ bzw. Probenzeiten). Verweise auf andere Rubriken sind nicht zugelassen. Texte mit dem Charakter einer Kleinanzeige werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Auch Aufrufe zu Wahlen und Unterschriftensammlungen sind nicht erlaubt.

Die Vereinigungen haben die Möglichkeit, jeweils zum Jahreswechsel in der letzten bzw.
ersten Ausgabe des Jahres sowie zum Osterfest einen Gruß zu platzieren. Ferienwünsche sind nicht zugelassen. Zudem sind Geburtstagsglückwünsche für herausragende Persönlichkeiten in den Vereinigungen (Vorsitzende, Ehrenmitglieder) möglich zu 65., 70., 75., 80., 85. etc. Geburtstagen, ebenso Nachrufe. Diese Veröffentlichungen unterliegen den Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes, wonach die Veröffentlichung personenbezogener Daten durch Dritte nur mit der schriftlichen Einwilligung der Betroffenen ‐ bei Todesfall der Angehörigen ‐ veröffentlicht werden dürfen. Eine schriftliche Einwilligungserklärung muss der Redaktion bis zum jeweiligen Redaktionsschluss vor der betreffenden Ausgabe vorliegen.

Die genannten Gruppierungen haben ein festes Zeichenkontingent. Bei Überschreitung der Kontingente werden die Beiträge nicht veröffentlicht. Es ist nicht möglich, Zeichenkontingente zwischen den Organisationen oder innerhalb der Organisationen über mehrere Ausgaben des Amtsblattes hinweg zu übertragen.

Die genannten Gruppierungen dürfen höchstens einmal pro Monat ein Foto veröffentlichen. Der Name des Fotografen muss als Bildnachweis angegeben werden. Der Platz wird auf das Zeichenkontingent angerechnet. Illustrationen, Plakate, Grafiken, Zeichnungen, Collagen, Fotomontagen, Cliparts etc. werden nicht abgedruckt. Jedes Fotomotiv darf nur einmal in der Stadtrundschau abgedruckt werden. Die Haftung für die Bildrechte liegt bei den jeweiligen Gruppierungen. QR‐Codes dürfen verwendet werden; sie werden wie ein Foto behandelt und werden halbspaltig gesetzt.

3.13.2 Fraktionen

Die Veröffentlichung von Fraktionen erfolgt nach den angehängten Richtlinien (Anlage 6.3).

3.13.3 Parteien und Wählervereinigungen

Die Veröffentlichung von Parteien und Wählervereinigungen erfolgt nach den angehängten Richtlinien (Anlage 6.4).

3.13.4 Kirchen und Religionsgemeinschaften

Die Kirchen und eingetragenen Religionsgemeinschaften haben die Möglichkeit, in der Stadtrundschau über den Rahmen ihrer jeweiligen Gemeindeblätter hinaus ihre Nachrichten, Projekte und außerordentlichen Veranstaltungen zu veröffentlichen. Die Zeichenkontingente der Kirchen sind je nach Größe der Gemeinde sowie nach prozentualem Anteil der Konfessionen aufgeteilt (Anlage 6.5).

3.13.5 Eingetragene, ortsansässige Vereine

Die Vereine haben die Möglichkeit, in der Stadtrundschau über Projekte zu berichten und Veranstaltungen anzukündigen, die von außerordentlichem Interesse für die Allgemeinheit sind. Dazu steht den Vereinen je nach Größe ein Zeichenkontingent zur Verfügung (Anlage 6.6).

Die Reihenfolge der Vereine ist festgelegt nach stadtteilübergreifenden Vereinen, Vereinen in den einzelnen Stadtteilen ‐ gegliedert nach Sport treibenden Vereinen, Musik treibenden Vereinen und Vereinen der Heimat‐ und Brauchtumspflege.

Am Ende jeder Rubrik der Vereine in den Stadtteilen können die Jahrgänge Mitteilungen von höchstens 570 Zeichen machen.

3.14 Kurz notiert

Als Füller zwischen dem redaktionellen Teil und dem Anzeigenteil werden unter den Rubriken „Dies und das“ und „Neue Bücher“ Servicetexte und Kurzrezensionen veröffentlicht – sofern Bedarf von Seiten des Verlages hinsichtlich der Seitendisposition besteht. Für Füller im Anzeigenteil stellt der Verlag der Verwaltung bei entsprechender Anzeigendisposition eine halbe Seite zur Verfügung.

Die Autorinnen und Autoren veröffentlichen ihre Beiträge unter den jeweiligen Rubriken im Redaktionssystem des Verlags nach den festgelegten Gestaltungsgrundsätzen. Zudem orientieren sich die Autoren an den Grundsätzen des journalistischen Schreibens. Diese sind in den Richtlinien zur Veröffentlichung von Manuskripten (Anlage 6.7) zusammengefasst.

Das Redaktionsstatut wurde am 28. September 2011 vom Gemeinderat beschlossen. Die überarbeitete Fassung wurde am 22. Juli 2026 vom Gemeinderat beschlossen und tritt am 1. August 2026 in Kraft.

6.1 Richtlinien zur Berichterstattung aus dem Gemeinderat

6.1.1 Die Gemeinderatssitzung

Die Berichterstattung nach der Gemeinderatssitzung legt einen Schwerpunkt auf die Information der Bürgerschaft über die Inhalte der Vorlagen im Gemeinderat und über die Auswirkungen einer Entscheidung des Gremiums. Bei der Berichterstattung wird auch der Diskussionsprozess der Fraktionen, Gruppierungen und einzelnen Personen (FGP) im Gemeinderat berücksichtigt. Dafür werden die Meinungen der FGP nach journalistischen Grundsätzen zusammengefasst. Ein Anspruch auf Wiedergabe der einzelnen Stellungnahmen besteht nicht.

Die Gemeinderatssitzungen werden unter der Rubrik „Diese Woche in Ostfildern“ angekündigt mit einem Verweis auf die Tagesordnung in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“.

Weniger wichtige Themen aus dem Gemeinderat und Berichte aus den Ausschüssen werden themenorientiert aufbereitet und es wird in erster Linie die Sachentscheidung dargestellt.

Unter dem Titel „Beraten und beschlossen“ wird eine Übersicht über die Beschlüsse und Kenntnisnahmen aller Tagesordnungspunkte gegeben.

Anträge der Fraktionen werden mit Begründung abgedruckt. Eine Kürzung erfolgt nach journalistischen Qualitätskriterien von hinten her.

6.1.2 Die Haushaltsreden

Die Haushaltsreden werden so abgedruckt, wie sie der Amtsblatt‐Redaktion von den Fraktionen, Gruppierungen und Einzelpersonen im Gemeinderat geliefert werden. Die Reden müssen mit dem Namen des Verfassers gekennzeichnet werden und werden mit einem Foto des Verfassers versehen.

6.1.3 Sonstiges

Über Klausurtagungen wird in Absprache mit dem Gemeinderat im Nachgang informiert.

6.2 Richtlinien zur Veröffentlichung der städtischen und öffentlichen Einrichtungen

Ankündigungen von Veranstaltungen werden maximal dreimal abgedruckt. Stetig gleich lautende Texte und Textpassagen (Dauertexte) werden nicht veröffentlicht (ausgenommen sind Öffnungs‐ und Trainings‐ bzw. Probezeiten).

Die städtischen und öffentlichen Einrichtungen können pro Ausgabe ein Foto veröffentlichen. Schulen, Betreuungseinrichtungen und deren Fördervereine dürfen maximal ein Foto pro Monat veröffentlichen. Das gleiche Motiv wird nur einmal abgedruckt. Der Platz für das Foto wird auf das Zeichenkontingent angerechnet. Illustrationen, Plakate, Grafiken, Zeichnungen, Fotomontagen, Cliparts, Collagen o.ä. werden nicht veröffentlicht.

Treten die Einrichtungen bei Projekten und Veranstaltungen gemeinschaftlich auf, dann wird darüber nach Absprache der Einrichtungen untereinander nur in einer Rubrik berichtet.

6.2.1 Zeichenkontingente der städtischen und öffentlichen Einrichtungen

Die Zeilenkontingente der Einrichtungen finden Sie auf der Seite "Zeichenkontingente".

6.3 Richtlinien für die Veröffentlichung von Fraktionen

6.3.1 Allgemeines

Fraktionen nach § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderats können innerhalb ihres Kontingents von 3.280 Zeichen ihre Auffassungen zu Angelegenheiten der Gemeinde darlegen sowie ihre Fraktionssitzungen ankündigen.

Die Beiträge dienen der sachlichen Information über die Positionen der Fraktionen sowie über ihre Arbeit im Gemeinderat und seinen Ausschüssen. Zulässig sind insbesondere Darstellungen zu kommunalpolitischen Themen, zu Beratungen und Beschlüssen des Gemeinderats sowie zu Angelegenheiten der Stadtentwicklung, der kommunalen Infrastruktur und des örtlichen Gemeinwesens.

Die Veröffentlichungen müssen einen eindeutigen örtlichen Bezug zur Stadt Ostfildern aufweisen. Ein solcher örtlicher Bezug liegt insbesondere vor, wenn sich ein Beitrag auf Entscheidungen, Beratungen oder Initiativen des Gemeinderats oder seiner Ausschüsse, auf Maßnahmen, Planungen oder Einrichtungen der Stadt Ostfildern, auf konkrete Auswirkungen übergeordneter politischer Entscheidungen auf Ostfildern oder seine Bürgerschaft bezieht.

Beiträge zum Geschehen in überörtlichen Gremien (z. B. Kreistag, Regionalversammlung, Landtag, Bundestag oder Europaparlament) sind nur zulässig, wenn ein unmittelbarer Bezug zu Ostfildern besteht und die Auswirkungen auf die Stadt oder ihre Einwohnerinnen und Einwohner dargestellt werden. Allgemeine Stellungnahmen zu überörtlichen politischen Themen oder zur Arbeit solcher Gremien ohne konkreten Bezug zu Ostfildern entsprechen nicht dem Charakter eines kommunalen Amtsblatts und werden nicht veröffentlicht.

Für die Veröffentlichungen gelten die Grundsätze von Toleranz, Sachlichkeit, Fairness und Neutralität. Werbende Darstellungen, Wahlwerbung, Einladungen zur Mitarbeit oder Mitgliedschaft sowie Aufrufe zum parteipolitischen Engagement sind unzulässig.

Einmal pro Monat kann ein Foto abgedruckt werden. Die Reihenfolge der Fraktionen erfolgt absteigend nach ihrer Stärke im Gemeinderat.

Mitglieder einer Fraktion haben keinen eigenen Anspruch auf Veröffentlichung, auch dann nicht, wenn es innerhalb der Fraktion unterschiedliche Auffassungen zu einem Thema gibt.

Fraktionen des Gemeinderats können dauerhaft ihre Kontaktdaten hinterlegen. Die Fraktionen benennen eine Kontaktperson, mit der bei Bedarf redaktionelle Fragen abgestimmt werden können.

6.3.2 Wahlen

Wahlaufrufe oder Wahlwerbung sind für Fraktionen nicht zulässig. Um die Chancengleichheit bei Wahlen und die Neutralität der Stadt während der Vorwahlzeit zu gewährleisten, sind Veröffentlichungen in der Rubrik „Fraktionen“ in einem Zeitraum von vier Monaten vor Wahlen ausgeschlossen (Karenzzeit).

Wahlen im Sinne des §20 III 3 GemO sind Kommunal‐, Landtags‐, Bundestags‐ und Europawahlen.

6. 4 Richtlinien für die Veröffentlichung von örtlichen Parteien und Wählervereinigungen

6.4.1 Allgemeines

Im Gemeinderat vertretene Parteien und Wählervereinigungen sowie die Ortsgruppen politischer Parteien können ihre Veranstaltungen ankündigen und über diese berichten, sofern die Veranstaltungen einen eindeutigen örtlichen Bezug zur Stadt Ostfildern aufweisen.

Ein solcher örtlicher Bezug liegt insbesondere vor, wenn sich die Veranstaltung mit Angelegenheiten der Stadt Ostfildern, mit Themen der kommunalen Entwicklung, der örtlichen Infrastruktur oder des örtlichen Gemeinwesens, oder mit konkreten Auswirkungen übergeordneter politischer Entscheidungen auf die Stadt Ostfildern oder ihre Bürgerschaft befasst. Veranstaltungen im Gebiet der Stadt Ostfildern, des Landkreises Esslingen oder der Region Stuttgart können berücksichtigt werden, sofern ein solcher Bezug erkennbar ist.

Alle Beiträge sind sachlich, neutral und ohne werbenden Charakter zu verfassen und beschränken sich auf die wesentlichen Informationen wie Datum, Thema, Teilnehmer und Ort. Werbende Darstellungen, Wahlwerbung, Einladungen zur Mitarbeit oder Mitgliedschaft sowie Aufrufe zum parteipolitischen Engagement sind unzulässig.

Vier Mal pro Jahr können Parteien und Wählervereinigungen im Gemeinderat von örtlichen Veranstaltungen berichten. Die maximale Länge beträgt 2.050 Zeichen. Ein Bericht im Sinne dieses Redaktionsstatuts ist eine sachliche Darstellung der Veranstaltung.

Parteien und Wählervereinigungen im Gemeinderat können ausnahmsweise über persönliche Ehrungen, Auszeichnungen sowie Nachrufe von Parteimitgliedern bzw. Mitgliedern der jeweiligen Wählervereinigung berichten, sofern die geehrte oder verstorbene Person sich in herausragender Weise um die Stadt Ostfildern oder das örtliche Gemeinwesen verdient gemacht hat. Dies kann auch Mitglieder umfassen, die kein kommunalpolitisches Mandat innehatten, sofern ihr langjähriges ehrenamtliches Engagement einen unmittelbaren und prägenden Bezug zum örtlichen Gemeinwesen aufweist. Die Darstellung hat ausschließlich sachlich und ohne parteipolitische Wertung zu erfolgen und ist auf die wesentlichen Informationen zu beschränken. Eine Nutzung zur Darstellung parteipolitischer Positionen oder zur Imagepflege ist unzulässig. Über die Veröffentlichung entscheidet die Redaktion in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister im Einzelfall.

Parteien und Wählervereinigungen im Gemeinderat können bis zu vier Veranstaltungen von außerordentlichem Interesse für die Bürgerschaft im Veranstaltungskalender (Diese Woche) veröffentlichen.

Den Parteien und Wählervereinigungen stehen dafür 1.640 Zeichen für Gruppierungen mit Fraktionsstärke im Gemeinderat, 820 Zeichen für Gruppierungen unterhalb Fraktionsstärke im Gemeinderat sowie 410 Zeichen für Ortsgruppen in Ostfildern ohne Mandat im Gemeinderat zur Verfügung. Die Reihenfolge der Parteien orientiert sich an der Größe der Gruppierung im Gemeinderat.

Parteien und Wählervereinigungen im Gemeinderat können dauerhaft die Kontaktdaten zum Ortsverband hinterlegen. Sie benennen zudem einen Presseverantwortlichen, der für die Koordination der redaktionellen Beiträge zuständig ist.

6.4.2 Wahlen

Zu Kommunal‐, Landtags‐, Bundestags‐ und Europawahlen können die zur jeweiligen Wahl zugelassenen Parteien im Rahmen ihres Zeichenkontingentes frühestens sechs Wochen vor der Wahl auf Veranstaltungen aufmerksam machen. Zugelassen sind während der Karenzzeit von vier Monaten vor dem Wahltermin ausschließlich sachliche und neutrale Informationen zu Veranstaltungen (Neutralitätsgebot).

Vor Gemeinderatswahlen erhalten die zur Wahl zugelassenen Parteien und Wählervereinigungen die Möglichkeit, zwei Mal ihr Programm und ihre Kandidaten in einem Gesamtumfang von jeweils 2.050 Zeichen vorzustellen, auf Wunsch mit Bild (innerhalb des Zeichenkontingentes).

Kandidaten, die sich für ein Amt in der Stadt bewerben, selbst aber keiner Partei angehören, haben im Vorfeld der Wahl dieselben Rechte wie Kandidaten, die durch Parteien vertreten sind.

6.5 Zeichenkontingente der Kirchen und Religionsgemeinschaften

Die Kirchengemeinden erhalten ein Zeichenkontingent je nach Größe der Gemeinde und prozentualem Anteil der Konfessionen (evangelische Kirche 60 Prozent, katholische Kirche 30 Prozent, weitere Religionsgemeinschaften 10 Prozent). Die Reihenfolge der Kirchen und Glaubensgemeinschaften richtet sich nach der Stadtteilgröße.

Die genaue Übersicht finden Sie auf der Seite "Zeichenkontingente der Kirchen und Religionsgemeinschaften".

6.6 Zeichenkontingente der Vereine

Alle drei Jahre werden die Mitgliederzahlen abgefragt und das Zeichenkontingent ggf. aktualisiert.

Vereine bis 400 Mitglieder erhalten bei besonderen sportlichen Erfolgen maximal dreimal pro Jahr ein zusätzliches Zeichenkontingent von 1520 Zeichen. Besondere sportliche Erfolge sind Platzierungen bis Rang 3 auf württembergischer, baden‐württembergischer oder süddeutscher Ebene, Aufstiege in die höchste baden‐württembergische Spielklasse sowie Teilnahmen an deutschen Meisterschaften, Europa‐ und Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen.

Die Zeichenkontingente der Vereine finden Sie auf der Seite "Zeichenkontingente der Vereine".

6.7 Richtlinien zur Veröffentlichung von Manuskripten

6.7.1 Grundsätzliches zum Redaktionssystem

Die Autorinnen und Autoren geben ihre Manuskripte direkt in das Redaktionssystem des Verlags ein. Bei der Einführung in das elektronische Redaktionssystem werden sie von der Amtsblatt‐ Redaktion unterstützt.

6.7.2 Grundsätze zur Gestaltung eines Manuskriptes

An erster Stelle stehen die Kontaktdaten (Adresse, Öffnungszeit, Telefon etc.). Der Umfang von 190 Zeichen sollte dabei nicht überschritten werden.

Jeder Text beginnt mit einer einzeiligen, den Inhalt des Beitrags zusammenfassenden Überschrift. Daten, Uhrzeiten, die aktuelle Jahreszahl etc. sind in Überschriften nicht zugelassen.

Die Beiträge werden als Fließtext fortlaufend gesetzt. Der Beitrag wird in ganzen Sätzen verfasst. Ein Absatz umfasst mindestens 190 Zeichen, ein neuer Absatz wird mit der Return‐Taste geschaltet. Weitere Leer‐ und Tabulatorschaltungen sind nicht zugelassen.

Fett oder kursiv markierte Hervorhebungen von Wörtern, Satzteilen oder Sätzen sind nicht zulässig. Die Kontaktdaten werden am Ende eines Beitrages nicht wiederholt, es sei denn, der Kontakt bezieht sich im Ausnahmefall auf andere als die in den Kontaktdaten angegebenen Daten.

6.7.3 Tipps zum journalistischen Schreiben

Grundprinzipien:

Die fünf W-Fragen

  • Wer, was, wann, wo, warum müssen beantwortet werden.
  • Das Wichtigste steht am Anfang.
  • In ganzen, möglichst kurzen Sätzen schreiben.

Veranstaltungshinweise

  • Immer im fortlaufenden Text schreiben.
  • Am Samstag, 19. Januar, findet von 20 Uhr an in der Körschtalhalle in Scharnhausen
    ein Konzert des Sängerbundes Ruit statt.
  • Nicht: wann: Samstag, den 19. Januar, wo: Körschtalhalle Scharnhausen, was:
    Konzert)

Schreibweisen für Datum, Uhrzeit und Zahlen:

Datum

  • Journalistische Schreibweise: 8. Januar, Samstag, 6. November
  • Im laufenden Kalenderjahr keine Jahresnennung.
  • Nicht: 08.11.2026 oder Samstag, dem/den 06.11.

Uhrzeit

  • Journalistische Schreibweise: 9 Uhr, 10.15 Uhr
  • Nicht: 07:00 Uhr.

Zahlen

  • Ziffern und Zahlen bis zwölf ausschreiben, außer bei Datum, Geld, Uhrzeit.
  • Beispiele: eins bis zwölf, achte Klasse, 13. Lebensjahr, 4,50 Euro, 50 Cent, 17.15 Uhr
  • Nicht: 8. Klasse, 3 €.

Wortwahl und Formulierungen:

Geschlechtsneutrale Sprache

  • Vorzugsweise geschlechtsneutrale Formulierungen verwenden oder die maskuline
    Form für bessere Lesbarkeit.
  • Einmalige doppelte Nennung an geeigneter Stelle möglich: Gemeinderätinnen und
    Gemeinderäte.
  • Wenn gegendert wird, dann mit Schrägstrich (Binnenversalien, Doppelpunkt und
    Sternchen sind nicht erlaubt): Teilnehmer/innen

Anstelle von … … besser

Bürger: Bürgerschaft, Bevölkerung, Menschen, Personen
Besucher: Gäste, Anwesende
Mitarbeiter: Beschäftigte, Fachkräfte, Personal, Team, Gruppe
Senioren: Ältere Menschen
Migranten: Menschen mit Migrationshintergrund
Ansprechpartner: Ansprechperson
Pfleger: Pflegekraft, Pflegepersonal
Lehrer: Lehrkraft, Lehrperson
Jeder: Alle
Keiner: Niemand

Namensnennung und Titel

  • Bei erster Erwähnung: Vor‐ und Zuname.
  • Bei weiteren Nennungen: nur Nachname.
  • Keine Anrede verwenden.
  • Akademische Titel im redaktionellen Teil weglassen.
  • Beispiel: Martin Seeger hält am Donnerstag einen Vortrag über das Zähneknirschen
    beim Kind. Seeger gilt als Spezialist auf diesem Gebiet. Der Vortrag des
    Zahnmediziners beginnt um 19 Uhr.
  • Nicht: Herr Martin Seeger, Herr Seeger, Dr. med. dent. Martin Seeger.

Abkürzungen und Großschreibung

Abkürzungen

  • Keine abgekürzten Wörter verwenden.
  • Allgemeingültige Abkürzungen: Erst ausschreiben, danach Abkürzung in Klammern.
  • Beispiele: und, oder ähnliches, beziehungsweise (nicht: u., o. ä., bzw.), die
    Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) (nicht: Die AOK)

Großschreibung

  • Wörter nicht in Versalien schreiben (außer Abkürzungen bis 3 Buchstaben, z. B. AOK).
  • Keine Binnenversalien
  • Beispiele: Achtung (nicht: ACHTUNG), Teilnehmer oder Teilnehmer und
    Teilnehmerinnen oder Teilnehmer/innen oder die Teilnehmenden (nicht:
    TeilnehmerInnen, Teilnehmer*innen).

Akronyme und Markennamen

  • Akronyme (in Einzelbuchstaben gesprochen) in Versalien: BUND, USA.
  • Markennamen mit Designschreibweise nicht in Versalien: Laser (nicht: LASER), „Der
    Spiegel“ (nicht: „Der SPIEGEL“), Firma Sanomed (nicht: SanoMed)
  • Ausnahme: KuBinO (Gemeinderatsbeschluss).

Telefonnummern

  • Nach DIN‐Norm gliedern: keine Klammern, kein Schrägstrich zwischen Vorwahl und
    Nummer, keine zusätzliche Gliederung.
  • Durchwahl mit Bindestrich abtrennen.
  • Beispiel: 0711 3404‐238 (nicht: (0711) 34 04‐238; 0711/3 40 42 38)

Hinweise zu Bildern

Recht am eigenen Bild

  • Vor Veröffentlichung: schriftliche Einwilligung aller abgebildeten Personen.
  • Ausnahme: Aufnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen, bei denen Personen nur
    Beiwerk sind.
  • Einwilligung muss Autor einholen und auf Anfrage vorlegen.

Urheberrecht und Quellenangabe

  • Nur Bilder verwenden, an denen volle Nutzungsrechte bestehen.
  • Bei externen Bildern: vorab schriftliche Genehmigung einholen.
  • Fotografen immer korrekt nennen (Copyright‐Angabe).

Zulässige Bildarten

  • Eigene Aufnahmen oder von selbst beauftragten Fotografen.


Nicht zulässig

  • Illustrationen, Plakate, Grafiken, Zeichnungen, Stock‐Fotos, Fotomontagen, Collagen,
    Cliparts oder ähnliche Bildquellen.

Bildbearbeitung

  • Nur Helligkeit, Kontrast und Bildausschnitt anpassen.
  • Keine inhaltlich verändernden Bearbeitungen.