Allgemeine Geschäftsbedingungen Bürger-PV-Beratung

1. Vertragspartner / Vertragscharakter
Die Stadt Ostfildern vermittelt über die Abteilung Planung ehrenamtlich tätige Bürger-PV-Berater an interessierte private Einzelpersonen. Vertragliche Beziehungen entstehen dabei zwischen der Stadt Ostfildern als Auftragnehmer der Beratungsleistung, dem Kunden/der Kundin als Auftrag-geber und den Bürger-PV-Beratern als Erfüllungsgehilfen (Ehrenamtliche) der Stadt. Alle Verträge im Rahmen der Bürger-PV-Beratung zwischen den Parteien orientieren sich nach den nachfolgenden, für alle Beteiligten gültigen Bedingungen.

2. Aufwandsentschädigung und Buchung
Die zu zahlende Aufwandsentschädigung richtet sich nach der Regelung zur Aufwands-entschädigung der Stadt Ostfildern mit den Bürger-PV-Beratern in ihrer zum Vertragszeitpunkt gültigen Fassung. Die in Rechnung gestellte Aufwandsentschädigung versteht sich zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer (derzeit 19%) Die aktuelle Regelung ist für den Kunden jederzeit auf der Website der Stadt Ostfildern einsehbar. Bei allen Beratungen ist eine Anmeldung/Buchung erforderlich. Die Anmeldung/Buchung hat per online-Formular über die Website der Stadt Ostfildern zu erfolgen. Die Abteilung Planung vermittelt den Bürger-PV-Berater. Zu bezahlen ist die per E-Mail bestätigte Beratung. Ein Vertrag kommt erst mit der Bestätigungs-E-Mail zustande.

3. Leistung
Die Beratung entspricht einer Erstberatung zur Installation einer Photovoltaikanlage an einem privaten Gebäude im Sinne einer Beratung von Bürger zu Bürger. Die Beratung umfasst eine

  • Beurteilung des Hauses hinsichtlich der Eignung zur Installation einer PV-Anlage,
  • Identifikation geeigneter Teilflächen und Ermittlung der möglichen Belegungsflächen mit PV-Modulen,
  • Berechnung des zu erwartenden Ertrages,
  • Abschätzung von Kosten und Wirtschaftlichkeit, sowie Eigenverbrauch und Unabhängigkeitsgrad,
  • Hinweise auf zu beachtende weitere Aspekte wie zum Beispiel Tauglichkeit des vorhandenen Zählerschrankes, Inselbetrieb, Notstrom und Wallbox sowie Laden mit Eigenstrom,
  • Dokumentation der Beratung.

Je Beratung sind vor Ort 60 Minuten vorgesehen.
Der Kunde/die Kundin bestätigt, dass eine entsprechende Verfügungsbefugnis bezüglich des Gebäudes vorliegt.

4. Verspätung
Der Bürger-PV-Berater ist verpflichtet, eine Wartezeit von 15 Minuten ab dem vereinbarten Beginn der Beratung einzuhalten. Sofern der Kunde/die Kundin sich verspätet, steht es dem Bürger-PV-Berater frei, länger zu warten. Ist die 15-minütige Wartezeit abgelaufen, ist der Kunde verpflichtet, die volle Aufwandsentschädigung zu entrichten. Es sei denn, das Versäumnis ergab sich aufgrund höherer Gewalt.

5. Verhalten des Bürger-PV-Beraters im Verspätungsfall
Bei verspätetem Eintreffen des Kunden/der Kundin kann der Bürger-PV-Berater selbstständig ermessen, ob die Beratung entsprechend verkürzt werden muss oder nach hinten hinaus verlängert werden kann, sofern der Bürger-PV-Berater nicht anderen Verpflichtungen nach-kommen muss. Bei einer vorzeitigen Beendigung aufgrund Verschuldens des Kunden/der Kundin, ist dennoch die vollständige Aufwandsentschädigung für die bis dahin erbrachte Leistung zu bezahlen. Bei Verspätung durch Verschulden des Kunden/der Kundin besteht kein Anspruch auf Verlängerung der unter (3) geregelten und vorgesehenen Beratungszeit.

6. Stornierung
Eine Stornierung der Beratung muss spätestens fünf Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Andernfalls wird die volle Aufwandsentschädigung berechnet. Eine Stornierung kann per E-Mail bei der Stadt Ostfildern oder dem Berater erfolgen.
Die Stadt Ostfildern behält sich das Recht vor, Beratungstermine abzusagen, z. B. wenn Berater erkranken oder sich Terminverschiebungen ergeben.

7. Bezahlung
Die Stadt stellt dem Kunden/ der Kundin die Beratung in Rechnung.

8. Haftungsausschluss
Bei der Beratung handelt es sich um eine Erstberatung, die vor dem Ergreifen von kosten-pflichtigen Maßnahmen von einem Fachunternehmer abgesichert und konkretisiert werden muss. Die Erstberatung hat den Zweck eine Orientierung zu geben und stellt keine Kaufentscheidung dar. Deshalb übernimmt die Stadt Ostfildern auch keine Haftung für eine spätere Kaufent-scheidung oder Investition oder deren Wirtschaftlichkeit oder Durchführbarkeit, das Gebäude für das die Beratung erfolgt ist, betreffen. Die Beratung ersetzt kein Vertragsangebot.

9. Anerkennung AGB
Der Kunde/ die Kundin einer Beratung erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an.

10. Datenschutz
Der Kunde/die Kundin ist damit einverstanden, dass seine/ihre Daten zum genannten Zweck einem ehrenamtlichen Bürger-PV-Berater der Stadt Ostfildern weitergegeben werden. Das Ein-verständnis darf jederzeit widerruft werden, die Daten werden dann gelöscht. Eine Beratung kann dann aber nicht mehr stattfinden. Die Daten werden zu keinem anderen Zweck verwendet.

Ansonsten gelten die Datenschutzbestimmungen der Stadt Ostfildern.