Die Verkehrsbehörde ist zuständig für sämtliche Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum, die vorbereitend, planend oder ausführend zur Aufstellung oder Änderung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen führen. Ziel ist die Erhöhung der Verkehssicherheit.
In Ostfildern ist der Bürgerservice, Straßenverkehsrecht mit dieser Aufgabe betraut.
Hilfreich sind Pläne oder Zeichnungen, die die jeweilige Problemstellung verdeutlichen.
Die Verkehrsregelungen richten sich nach der Straßenverkehrsordnung und verschiedenen Ausführungsbestimmungen und Erlässen dazu. Vor der Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind die Polizei und der Straßenbaulastträger zu hören. Letzteres ist bei Ortsstraßen das Freiflächenmanagement der Stadt und bei Landes- und Kreisstraßen das Straßenbauamt Kirchheim.
Straßenverkehrsrecht
Dienststelle: Hindenburgstraße 12, Volksbank-Gebäude, Nellingen
Tel.: 0711 3404-248
mobil.: 0171 5367803
E-Mail: verkehrsrecht@ostfildern.de
Erreichbarkeit: Mo 8 - 16 Uhr, Di und Do 8 - 18 Uhr, Mi und Fr 8 - 12
Straßenverkehrsrecht
Dienststelle: Hindenburgstraße 12, Volksbank-Gebäude, Nellingen
Tel.: 0711 3404-257
mobil.: 0171 5289869
E-Mail: verkehrsrecht@ostfildern.de
Erreichbarkeit: Mo - Fr 8 - 12 Uhr, Mo, Mi 14 - 16 Uhr, Di 14 - 18 Uhr
Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen/Sondernutzungserlaubnis (pdf/1,1 MB)
Antrag auf Erteilung einer Parkerleichterung für Menschen mit schweren Behinderungen (blauer Parkausweis)
Antrag auf Erteilung einer Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen ("orangefarbener Parkausweis")