Ostfildernpass


Der Ostfildernpass ist eine freiwillige soziale Leistung der Stadt Ostfildern, den alle Einwohnerinnen und Einwohner erhalten können, die zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Ostfildern haben.

Alles Weitere ist in der Satzung Ostfildernpass (barrierefreie Seite) geregelt.

 

Anspruch

Anspruch auf Ausstellung des Ostfildernpass A haben Einzelpersonen, Alleinerziehende und Familien, die zum Zeitpunkt der Antragstellung Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld) oder Sozialgesetzbuch XII (Grundsicherung) beziehen oder Asylbewerberleistungen erhalten oder im Wohngeldbezug stehen oder Kinderzuschlag erhalten.

Ein Kriterium genügt für die Antragstellung.

 

Anspruch auf Ausstellung des Ostfildernpass B haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Handicap (Grad der Behinderung mindestens 50%) bis zur Vollendung des 25.ten Lebensjahres und deren Geschwisterkinder bis zur Vollendung des 18.ten Lebensjahres, sowie Pflegekinder und weitere Kinder der Pflegefamilie bis zur Vollendung des 18.ten Lebensjahres.

 

Antragstellung

Ihren Antrag können Sie online stellen (inklusive Upload von Nachweisen).

Alternativ kann der Antrag in Papierform gestellt werden. Das Formular wird an der Infothek im Stadthaus ausgegeben. Unterlagen in Papierform können Sie an der Infothek abgeben, in einen der städtischen Briefkästen einwerfen oder ausreichend frankiert mit der Post an Stadt Ostfildern, Gerhard-Koch-Straße 1, 73760 Ostfildern senden.

 

Erstattung

Informationen zu möglichen Erstattungsansprüchen sind in der Satzung Ostfildernpass geregelt (Link siehe unten). Darin ist eine ausführliche Beschreibung der gewährten Ermäßigungen und Zuschüsse zu finden.

Unterlagen für Erstattungszwecke können Sie online einreichen (inklusive Upload von Nachweisen/ Belegen).

Alternativ kann der Erstattungsantrag in Papierform gestellt werden. Das Formular wird an der Infothek im Stadthaus ausgegeben. Unterlagen in Papierform können Sie an der Infothek abgeben, in einen der städtischen Briefkästen einwerfen oder ausreichend frankiert mit der Post an Stadt Ostfildern, Gerhard-Koch-Straße 1, 73760 Ostfildern senden.

 

Weitere Informationen/ Formulare 

Antrag auf Ausstellung eines Ostfildernpasses

Einreichen von Unterlagen für Erstattungszwecke durch den Ostfildernpass

Satzung Ostfildernpass (PDF, nicht barrierefrei)

Satzung Ostfildernpass (barrierefreie Ansicht)

 

Dienststelle

Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park

Telefon: 0711 3404-0

E-Mail: servicecenter@ostfildern.de 


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