Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich.
Hinter diesem Begriff verbirgt sich eine Vielzahl von Aufgaben, die von der Stadtverwaltung wahrgenommen werden. Beispielhaft seien hier genannt:
Allgemeine städtische Polizeiverordnung (pdf/ 118 kb)
Bitte sprechen Sie mit den Sachbearbeiterinnen und Mitarbeitern telefonisch einen Termin ab, um Wartezeiten zu vermeiden.
Bereich Recht
Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
Tel.: 0711 3404-251
E-Mail: t.knittel@ostfildern.de
Erreichbarkeit: nach Vereinbarung