Nach dem Tode eines versicherten Ehegatten, haben Witwe oder Witwer Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Für den Rentenbezug müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, detaillierte Auskünfte erteilt der Bürgerservice, Rentenangelegenheiten. Hier erhalten Sie auch Unterstützung bei der Beantragung Ihrer Witwen-/Witwerrente.
Für die Beantragung einer Hinterbliebenenrente werden in der Regel benötigt:
Je nach Einzelfall werden weitere Unterlagen benötigt.
Die Rechtsgrundlagen für den Rentenbezug finden Sie im SGB VI; §§ 46 ff, §§ 242 ff und im SGB IV; § 93 in Verbindung mit der Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 27.8.1991.
Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich und können elektronisch (unter www.ostfildern.de/terminvergabe), telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden.
Rentenangelegenheiten
Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
Tel.: 0711 3404-129
E-Mail: rente@ostfildern.de
Erreichbarkeit: nach Vereinbarung
Rentenangelegenheiten
Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
Tel.: 0711 3404-128
E-Mail: rente@ostfildern.de
Erreichbarkeit: nach Vereinbarung