Witwen-/Witwerrente


Nach dem Tode eines versicherten Ehegatten, haben Witwe oder Witwer Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Für den Rentenbezug müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, detaillierte Auskünfte erteilt der Bürgerservice, Rentenangelegenheiten. Hier erhalten Sie auch Unterstützung bei der Beantragung Ihrer Witwen-/Witwerrente.

Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung einer Hinterbliebenenrente werden in der Regel benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sterbeurkunde
  • Heiratsurkunde (Familienstammbuch)
  • Versicherungsverlauf oder Rentenbescheid des Verstorbenen
  • Ausbildungsnachweise über die Schul- und Berufsausbildung des Verstorbenen
  • Geburtsnachweise der erzogenen Kinder (Kindererziehungszeiten)
  • Einkommensnachweise des Hinterbliebenen
  • Versicherungsnummer des Hinterbliebenen
  • Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen)
  • Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab dem 1.1.1992
  • IBAN-Nummer
  • Steuer-ID-Nummer

Je nach Einzelfall werden weitere Unterlagen benötigt.

Weitere Informationen

Die Rechtsgrundlagen für den Rentenbezug finden Sie im SGB VI; §§ 46 ff, §§ 242 ff und im SGB IV; § 93 in Verbindung mit der Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 27.8.1991.

 


Ansprechpartnerinnen

Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich und können elektronisch (unter www.ostfildern.de/terminvergabe), telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden.