Die Hilfe zur Pflege ist eine finanzielle Leistung nach dem Bundessozialhilfegesetz, die den notwendigen Pflegebedarf abdeckt, soweit Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen. Die Leistung ist einkommensabhängig, Einkünfte und Vermögen sind anspruchsmindernd zu berücksichtigen. Die Unterstützung kann sowohl bei ambulanter, häuslicher Pflege, wie auch bei stationärer Pflege in einem Heim in Anspruch genommen werden.
Folgende Nachweise sind vom Hilfesuchenden und seinem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner vorzulegen:
Desweiteren werden benötigt:
Bezirk Parksiedlung
Sozialer Dienst
Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
Tel.: 0711 3404-108
E-Mail: a.karaspirou@ostfildern.de
Erreichbarkeit: Nach Vereinbarung
Bezirke Ruit und Scharnhauser Park
Sozialer Dienst
Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
Tel.: 0711 3404-107
E-Mail: s.roos@ostfildern.de
Erreichbarkeit: Nach Vereinbarung
Bezirk Kemnat
Sozialer Dienst
Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
Tel.: 0711 3404-148
E-Mail: j.mattes@ostfildern.de
Erreichbarkeit: Nach Vereinbarung