Die frühere Sozialhilfe ist mit der Umsetzung von Hartz IV ausgelaufen. Stattdessen erhalten Erwerbsfähige Leistungen zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts vom Jobcenter Esslingen, während Nicht-Erwerbsfähige erforderliche Hilfen vom Kreissozialamt erhalten. Ansprechpartner für die Antragstellung ist bei Erwerbsfähigen das Jobcenter, bei Nicht-Erwerbsfähigen der Bereich Soziales in Ostfildern.
Sozialhilfeantrag
Folgende Nachweise sind vom Hilfesuchenden und seinem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner vorzulegen:
Das Jobcenter Esslingen finden Sie in Esslingen in der Uhlandstr. 1.
SGB II ( Erwerbsfähige ) und SGB XII (Nicht-Erwerbsfähige) online.
Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich und können elektronisch (unter www.ostfildern.de/terminvergabe), telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden.
Sozialer Dienst
Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
Tel.: 0711 3404-108
E-Mail: a.karaspirou@ostfildern.de
Erreichbarkeit: Nach Vereinbarung
Sozialer Dienst
Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
Tel.: 0711 3404-107
E-Mail: s.roos@ostfildern.de
Erreichbarkeit: Nach Vereinbarung