Hilfe zum Lebensunterhalt


Hilfe zum Lebensunterhalt

Die frühere Sozialhilfe ist mit der Umsetzung von Hartz IV ausgelaufen. Stattdessen erhalten Erwerbsfähige Leistungen zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts vom Jobcenter Esslingen, während Nicht-Erwerbsfähige erforderliche Hilfen vom Kreissozialamt erhalten. Ansprechpartner für die Antragstellung ist bei Erwerbsfähigen das Jobcenter, bei Nicht-Erwerbsfähigen der Bereich Soziales in Ostfildern.

Benötigte Unterlagen

Sozialhilfeantrag
Folgende Nachweise sind vom Hilfesuchenden und seinem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner vorzulegen:

  • Nachweise über Einkommen wie Renten, Unterhaltsleistungen, Krankengeld, Zinsen usw.
  • Girokontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Mietvertrag mit der aktuellen Kaltmiete und den Nebenkosten
  • Versicherungen wie Hausrat- oder Haftpflichtversicherung
  • Nachweise über Sparbücher, Aktien usw.
  • Lebensversicherungen
  • Grundbuchauszug und Verkehrswert von Grundstücken und Immobilien
  • Adressen unterhaltspflichtiger Kinder

Weitere Informationen

Das Jobcenter Esslingen finden Sie in Esslingen in der Uhlandstr. 1.

SGB II ( Erwerbsfähige ) und SGB XII (Nicht-Erwerbsfähige) online.

Sozialer Dienst der Stadt Ostfildern


Ansprechpartner/innen

Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich und können elektronisch (unter www.ostfildern.de/terminvergabe), telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden.

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