Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich.
Wer mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, Getränke oder Speisen verkauft und die Möglichkeit bietet diese am Ort der Abgabe zu verzehren, benötigt eine gaststättenrechtliche Erlaubnis.
Auch das Beherbergen von Gästen ist erlaubnispflichtig.
Die Gebühr für die Erteilung einer Gaststättenkonzession richtet sich nach der Größe der Gaststätte und dem Umfang dessen, was an Speisen und Getränken angeboten wird.
Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich.
Bereich Recht
Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
Tel.: 0711 3404-251
E-Mail: t.knittel@ostfildern.de
Erreichbarkeit: nach Vereinbarung