Was bei Kühlschränken oder Waschmaschinen selbstverständlich ist, gilt auch für Gebäude: Sie werden hinsichtlich ihrer Energieeffizienz nach einem einheitlichen Schema bewertet und klassifiziert. Die bundesweite Einführung des Energieausweises schafft erstmals eine Vergleichsbasis für den Energiebedarf und Betriebskosten. Davon profitieren Eigentümer, Käufer und Mieter gleichermaßen, bei der Vermarktung von Immobilien ebenso wie bei Kauf- und Mietentscheidungen. Der Ausweis ist zehn Jahr gültig.

Seit Januar 2009 besteht die Ausweispflicht für alle Wohngebäude und seit Juli 2009 müssen auch für bestehende Nichtwohngebäude Energieausweise erstellt werden. In öffentlichen Gebäuden ab einer Fläche von 1000 qm und mit starkem Publikumsverkehr besteht Aushangpflicht.

Die Energiesparverordnung lässt für den Energieausweis für bestehende Gebäude zwei Varianten zu. Die eine Variante orientiert sich am Energiebedarf eines Gebäudes, die andere basiert auf den durchschnittlichen Verbrauchswerten für Heizung und Warmwasserbereitung der vergangenen Jahre. Die Unterschiede sind gravierend. Während für den Bedarfausweis der Ist-Zustand des Gebäudes, einzelner Bauteile und der Anlagentechnik ermittelt wird, sind für den Verbrauchausweis die vom jeweiligen Nutzer abhängigen Verbrauchsdaten entscheidend. Zwar weisen beide Ausweisvarianten einen Kennwert kWh pro m² pro Jahr aus, Bedarfs- und Verbrauchsausweis machen aber im Ergebnis qualitativ unterschiedliche Aussagen.

 

Was kostet der Energieausweis?

Der Kosten variieren je nach Gebäudegröße und dem Zeitaufwand für die Datenaufnahme. Ist das Gebäude verwinkelt gebaut oder liegen keine Baupläne vor, kann es erheblich länger dauern, bis alle Daten erfasst sind - mit entsprechenden Mehrkosten. Die Deutsche Energieagentur (dena) ermittelte in ihrem Feldversuch folgende Eckdaten: 60 Prozent aller Energieausweise kosteten weniger als 300 Euro. Die tatsächlichen Kosten hängen weiter davon ab, ob Ihnen kurze Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten am Gebäude genügen, oder ob Sie eine ausführliche Förderberatung mit schriftlichem Beratungsbericht wünschen. Klären Sie die Kosten vorab mit Ihrem Berater.

 

Qualifizierte Aussteller

Die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes setzt sich aus vielen Bausteinen zusammen. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an die Aussteller von Energieausweisen. Die Energieeinsparverordnung regelt, wer einen Energieausweis ausstellen darf. Zugelassen sind Ingenieure und Architekten, Innenarchitekten, staatlich geprüfte Techniker und Handwerker des Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerbes oder des Schornsteinfegerwesens, die entweder Meister sind oder aufgrund ihrer Ausbildung berechtigt sind, das Handwerk ohne Meistertitel auszuüben.