Eheschließung


Wichtiger Hinweis

Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Sie können dies gerne über die elektronische Terminvereinbarung beantragen oder über die unten angegebene Telefonnummer vereinbaren.


Wer eine Ehe schließen möchte, muss diese beim Standesamt anmelden. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat.

Einwilligung  zur Veröffentlichung von Personenstandsdaten

Die Stadt Ostfildern darf Eheschließungen in der Stadtrundschau veröffentlichen. Dazu ist aufgrund der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die schriftliche Einwilligung der Ehegatten notwendig. Wird die schriftliche Einwilligung nicht erteilt, werden die jeweiligen Personenstandsdaten nicht veröffentlicht. Daraus entstehen keine Nachteile. Eine Weitergabe der Daten an andere Stellen erfolgt nicht.

Die Einwilligung kann beim Servicecenter der Stadt Ostfildern, Gerhard-Koch-Straße 1, widerrufen werden, sofern die Veröffentlichung noch nicht in die Wege geleitet wurde.

Sollten eine Veröffentlichung gewünscht werden, muss das entsprechende Formular (siehe unten) ausgefüllt und unterschrieben an das Servicecenter geschickt werden.

Der Nussbaum Medien Verlag sowie die Stadt Ostfildern veröffentlichen die Stadtrundschau mit persönlichen Daten auch im Internet.

Das Formular zur Einwillgung finden Sie unter dem Reiter Formulare/Anträge weiter unten.


Ansprechpartner

Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich und können elektronisch (unter www.ostfildern.de/terminvergabe), telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden.

Weitere Informationen

Checkliste zur Hochzeit (pdf / 20 kb) 

Formulare/Anträge

Formular Einwilligung zur Veröffentlichung von Personenstandsdaten (pdf / 4,5 MB)


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Anfahrt