Zweitwohnungssteuer
Zum 1. Januar 2011 ist in der Stadt Ostfildern die Zweitwohnungssteuer eingeführt worden. Der Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich alle Personen, die nach dem 1. Januar 2011 - wenn auch nur für kurze Zeit - mit einer Nebenwohnung in Ostfildern gemeldet sind. Die Zweitwohnungssteuer ist eine gemeindliche Aufwandsteuer, die durch Satzung geregelt ist.
Wohnung im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen und/oder Schlafen benutzt wird.
Nach § 10 der Zweitwohnungssteuersatzung ist jede Person, die in Ostfildern eine Zweitwohnung innehat, verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Aufgrund dieser Angaben wird geprüft, ob und ggf. in welcher Höhe die Steuer zu erheben ist.
Bei melderechtlichen Fragen, insbesondere ob eine Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnung zu bestimmen ist, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerservice gerne weiter.
Bei weiteren Fragen rund um das Thema Zweitwohnungssteuer können Sie sich gerne an uns wenden.
Dienststelle
Zentrale Dienste, Abt. Finanzen
Altes Schulhaus
Nellingen
Klosterhof 6
Stadtplan
Öffnungszeiten
Mo, Di, Mi, Do, Fr 8-12 Uhr
Mo, Mi, Do 14-16 Uhr
Di 14-18 Uhr
Bitte sprechen Sie mit den Sachbearbeiterinnen und Mitarbeitern telefonisch einen Termin ab, um Wartezeiten zu vermeiden
Kosten
Die Zweitwohnungssteuer beträgt 10% der Jahresnettokaltmiete (Miete ohne Heiz- und Nebenkosten).
Ansprechpartner/innen
Olaf Kasten
Tel : 0711 3404-459
Fax : 0711 3404-440
Email : O.Kasten@Ostfildern.de
Zimmer : 3.1
Carmen Castro
Tel : 0711 3404-458
Fax : 0711 3404-440
Email : c.castro@ostfildern.de
Formulare/Anträge
Erklärung zur Festsetzung der Zweitwohnungssteuer (pdf / 422 kb)
Satzung über die Zweitwohnungssteuer
Merkblatt zur Zweitwohnungssteuer (pdf / 43 KB)
Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter
http://www.service-bw.de
. Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.
