Wohnberechtigungsschein
Wohnungssuchende mit geringem Einkommen erhalten auf Antrag einen Wohnberechtigungsschein. Diese Bescheinigung berechtigt zum Bezug einer Wohnung, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde ( Sozialwohnung ). Die Wohnungssuche obliegt dem Antragsteller.
Dienststelle
BürgerService, Verkehrsüberwachung
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Bitte sprechen Sie mit den Sachbearbeiterinnen und Mitarbeitern telefonisch einen Termin ab, um Wartezeiten zu vermeiden
Benötigte Unterlagen
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate für alle Haushaltsangehörigen - Nachweis über Schwerbehinderung
Ansprechpartner/innen
Bettina Hanninger
Tel : 0711 3404-250
Fax : 0711 3404-234
Email : B.Hanninger@Ostfildern.de
Zimmer : 3.09
Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter
http://www.service-bw.de
. Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.
