Witwen-/Witwerrente
Nach dem Tode eines versicherten Ehegatten, haben Witwe oder Witwer Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Für den Rentenbezug müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, detaillierte Auskünfte erteilt der BürgerService, Rentenangelegenheiten. Hier erhalten Sie auch Unterstützung bei der Beantragung Ihrer Witwen-/Witwerrente.
Dienststelle
BürgerService, Rentenangelegenheiten
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Bitte sprechen Sie mit den Sachbearbeiterinnen und Mitarbeitern telefonisch einen Termin ab, um Wartezeiten zu vermeiden
Benötigte Unterlagen
Für die Beantragung einer Hinterbliebenenrente werden in der Regel benötigt: - Personalausweis oder Reisepass - Sterbeurkunde - Heiratsurkunde ( Familienstammbuch ) - Versicherungsverlauf oder Rentenbescheid des Verstorbenen - Ausbildungsnachweise über die Schul- und Berufsausbildung des Verstorbenen - Geburtsnachweise der erzogenen Kinder ( Kindererziehungszeiten ) - Einkommensnachweise des Hinterbliebenen - Versicherungsnummer des Hinterbliebenen - Angaben über Versorgungsbezüge ( Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen ) - Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab dem 1.1.1975 Je nach Einzelfall werden weitere Unterlagen benötigt.
Ansprechpartner/innen
Max Lehmann
Tel : 0711 3404-128
Fax : 0711 3404-157
Email : M.Lehmann@Ostfildern.de
Zimmer : 1.12
Brigitte Richter
Tel : 0711 3404-129
Fax : 0711 3404-157
Email : B.Richter@Ostfildern.de
Zimmer : 1.13
Weitere Informationen
Die Rechtsgrundlagen für den Rentenbezug finden Sie im SGB VI; §§ 46 ff, §§ 242 ff und im SGB IV; § 93 in Verbindung mit der Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 27.8.1991.
Weitere nützliche Hinweise und Online-Formulare finden Sie unter folgenden Internetadressen
Deutsche Rentenversicherung Bund (ehem. BfA)
Deutsche Rentenversicherung BW (ehem. LVA)
VdK
Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter
http://www.service-bw.de
. Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.
