Nach dem Tode einer versicherten Person erhalten deren Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, unter bestimmten Umständen bis zum 27. Lebensjahr, Waisenrente.
Für den Rentenbezug müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, detaillierte Auskünfte erteilt der Bürgerservice, Rentenangelegenheiten. Hier erhalten Sie auch Unterstützung bei der Beantragung Ihrer Waisenrente.
Für die Beantragung einer Waisenrente werden in der Regel benötigt:
Je nach Einzelfall werden weitere Unterlagen benötigt.
Die Rechtsgrundlagen für den Rentenbezug finden Sie im SGB VI; §§ 48 ff und im SGB IV; § 93 in Verbindung mit der Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 27.8.1991.
Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich und können elektronisch (unter www.ostfildern.de/terminvergabe), telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden.
Rentenangelegenheiten
Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
Tel.: 0711 3404-129
E-Mail: rente@ostfildern.de
Erreichbarkeit: nach Vereinbarung
Rentenangelegenheiten
Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
Tel.: 0711 3404-128
E-Mail: rente@ostfildern.de
Erreichbarkeit: nach Vereinbarung