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Waffenrecht


Für den Erwerb von Waffen ist die waffenrechtliche Erlaubnis in Form einer Waffenbesitzkarte erforderlich. Für das Führen von Waffen bedarf es eines Waffenscheins.
Antragstellung beim BürgerService, Recht.

Dienststelle

BürgerService, Recht
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan Stadtplan

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr

Bitte sprechen Sie mit den Sachbearbeiterinnen und Mitarbeitern telefonisch einen Termin ab, um Wartezeiten zu vermeiden

Kosten

Die Gebühren für waffenrechtliche Erlaubnisse sind je nach Amtshandlung unterschiedlich.

Ansprechpartner/innen

Brikenda Dreshaj
Tel : 0711 3404-136
Fax : 0711 3404-159
Email : b.dreshaj@ostfildern.de
Zimmer : 1.19

Weitere Informationen

Voraussetzung für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist das Vorliegen eines Bedürfnisses ( z.B. als Jäger, Sportschütze, Sammler von Waffen mit kulturhistorischer Bedeutsamkeit ) und der Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers.

Nähere Informationen zum Link öffnet neues FensterWaffenrecht und und der dazugehörigen Link öffnet neues FensterKostenverordnung finden Sie unter den enstprechenden Links.

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Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter Link öffnet neues Fenster http://www.service-bw.de . Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.

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