Waffenrecht
Für den Erwerb von Waffen ist die waffenrechtliche Erlaubnis in Form einer Waffenbesitzkarte erforderlich. Für das Führen von Waffen bedarf es eines Waffenscheins.
Antragstellung beim BürgerService, Recht.
Dienststelle
BürgerService, Recht
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Bitte sprechen Sie mit den Sachbearbeiterinnen und Mitarbeitern telefonisch einen Termin ab, um Wartezeiten zu vermeiden
Kosten
Die Gebühren für waffenrechtliche Erlaubnisse sind je nach Amtshandlung unterschiedlich.
Ansprechpartner/innen
Brikenda Dreshaj
Tel : 0711 3404-136
Fax : 0711 3404-159
Email : b.dreshaj@ostfildern.de
Zimmer : 1.19
Weitere Informationen
Voraussetzung für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist das Vorliegen eines Bedürfnisses ( z.B. als Jäger, Sportschütze, Sammler von Waffen mit kulturhistorischer Bedeutsamkeit ) und der Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers.
Nähere Informationen zum
Waffenrecht und und der dazugehörigen
Kostenverordnung finden Sie unter den enstprechenden Links.
Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter
http://www.service-bw.de
. Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.
