Vorläufiger Personalausweis
In dringenden Fällen, wenn kein gültiger Personalausweis vorhanden ist, kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Für die Antragstellung ist Ihr persönliches Erscheinen notwendig.
Die Gültigkeitsdauer für einen vorläufigen Personalausweis beträgt lediglich 3 Monate.
Dienststelle
Zentraler BürgerService, Service Center
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Sa 9-12 Uhr
Öffnungszeiten während der Ferien entnehmen Sie bitte der Stadtrundschau
Benötigte Unterlagen
- Bisheriger Personalausweis oder Reisepass bzw. Kinderausweis/Kinderreisepass. - Familienstammbuch, Geburts- oder Heiratsurkunde, sofern bisher kein Pass- oder Ausweisdokument ausgestellt wurde. - Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 45x35 mm. Weitere Informationen siehe untenstehender Link. - Sorgerechtsbeschluss bei nur einem Erziehungsberechtigten. Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen bei der Antragstellung die Unterschriften und Personalausweise bzw. Reisepässe der Erziehungsberechtigten. Mindestens 1 Erziehungsberechtigter muss persönlich mit vorsprechen und ggf. die unterschriebene Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters, sowie Ausweis oder Pass des nicht vorsprechenden Elternteils vorlegen. Formular siehe untenstehender Link.
Kosten
10 Euro
Ansprechpartner/innen
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Scharnhauser Park, Gerhard-Koch-Str. 1 |
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Weitere Informationen
Für die Beantragung eines endgültigen Personalausweises benötigen Sie alle unter dem Stichwort Personalausweis beschriebenen Unterlagen. Klicken Sie hier.
Anforderungen an das Lichtbild http://personalausweisportal.de/fotomustertafel
Formulare/Anträge
Zustimmung der gesetzlichen Vertreter bei Ausweis- und Passanträgen für Minderjährige
Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter
http://www.service-bw.de
. Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.

