
http://www.ostfildern.de/Volksabstimmung.html
Es sind Möglichkeiten zur Antragstellung auf Briefwahl und Schablonen für blinde oder sehbehinderte Menschen möglich außerdem sind in Ostfildern neue Abstimmungslokale mit barrierefreien Zugängen vorhanden.
Bei Umzug Antrag auf Briefwahl stellen
Stimmberechtigte, die am 23. Oktober im Land Baden-Württemberg für eine Wohnung gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Stimmberechtigtenverzeichnis der Gemeinde eingetragen, in der am Stichtag die Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung liegt.
Verlegt ein Stimmberechtigter in der Zeit vom 23. Oktober bis 6. November seinen Wohnsitz und meldet sich in diesem Zeitraum bei der Meldebehörde des Zuzugsorts an, so wird er in das Stimmberechtigtenverzeichnis des Zuzugsorts nur auf Antrag eingetragen. Der Antrag muss spätestens bis Sonntag, 6. November beim Wahlamt eingegangen sein.
Grundsätzlich muss jeder Stimmberechtigte Sorge dafür tragen, dass vor der Volksabstimmung Fragen zum eigenen Stimmrecht bei Unklarheit geklärt werden. Insbesondere trifft dies Personen, die keine Stimmbenachrichtigung erhalten haben oder ihren Hauptwohnsitz im Oktober oder November an einen anderen Ort verlegt haben:
Bitte prüfen Sie, in welchem Ort Sie in das Stimmberechtigtenverzeichnis eingetragen sind und beantragen Sie bei Zuzug in einen anderen Wohnort frühzeitig die Unterlagen zur Briefabstimmung am Wegzugsort, sofern Ihre Aufnahme ins Stimmberechtigtenverzeichnis der Zuzugsgemeinde nicht erfolgt ist. Damit kann vermieden werden, dass am Abstimmungstag im Abstimmungslokal Komplikationen entstehen.
Weitere Fragen zum Verfahren beantwortet Sandra Vugrinec, Wahlamt, Telefonnummer 0711 3404-257
Schablone für blinde und sehbehinderte Menschen
Zur Volksabstimmung werden sämtliche Stimmberechtigte zur Stimmabgabe gebeten. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens den Stimmzettel nicht selbst lesen kann? Die Blinden- und Sehbehindertenverbände bieten kostenlos die Zusendung von so genannten Stimmzettelschablonen an. Die Schablonen werden auf den Stimmzettel gelegt.
Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zudem wird eine Audio-CD ausgeliefert. Damit wird die Benutzung der Schablone erklärt
Bestellung unter Telefon 01805 666456 (0,14 Euro pro Minute; Mobilfunkpreise maximal 0,42 Euro pro Minute).
Neue Abstimmungslokale, barrierefreie Zugänge
Für folgende Abstimmungslokale hat es eine Änderung gegeben. Nellingen: In den Abstimmungslokalen An der Halle, Esslinger Straße, 26, ändern sich die Räume zur Abstimmung wie folgt: Abstimmungsbezirk 101-01 Raum 37, 1. OG wird verlegt in den Raum kleiner Saal, rechte Hälfte, EG; Abstimmungsbezirk 101-02 Raum 21, 1. OG, wird verlegt in den Raum kleiner Saal, linke Hälfte, EG. Abstimmungsbezirk 101-03, Raum 19, 1. OG wird verlegt in das Foyer vor dem Klaviersaal, EG
Ruit: In den Abstimmungslokalen im Bürgerhaus Ruit, Otto-Vatter-Straße 16, ändern sich die Räume zur Abstimmung wie folgt:
Abstimmungsbezirk 201-16 Bürgersaal im EG, wird verlegt in Raum 5, UG. Abstimmungsbezirk 201-17, Bürgersaal im EG, wird verlegt in Raum 10, UG.
Scharnhausen: Abstimmungsbezirk 401-30, Feuerwehrhaus Scharnhausen, wird verlegt in den Treffpunkt Scharnhausen, Ruiter Straße 20/1, Klaviersaal
Wegen Änderungen bei der Anzahl der Stimmberechtigten wurde zudem in den Abstimmungslokalen in der Lindenschule in der Parksiedlung und im Scharnhauser Park eine Umverteilung der Abstimmungsberechtigten vorgenommen. Die jeweilige Adresse des neuen Abstimmungslokals ist auf der Abstimmungsbenachrichtigung abgedruckt.
Für die Teilnahme an der Volksabstimmung bitten sollten Abstimmungsberechtigte mit Mobilitätsbeeinträchtigung beachten, dass folgende Abstimmungsbezirke nicht barrierefrei sind: Nellingen 101-04, katholischer Kindergarten, Uhlandstraße 83,101-05 und 101-06, Klosterhofschule, Klosterhof 2, 101-07, Feuerwehrhaus Nellingen, An der Akademie 3. Kemnat: 301-22, Altes Rathaus
Hauptstraße 13, 301-25 und 301-26, Pfingstweideschule, Panoramastraße 103.Scharnhausen: 401-29, Wasenäckerschule
Fröbelstraße 9. Parksiedlung: 501-11, 501-12, Lindenschule, Lindenstraße 78. Scharnhauser Park: 601-35, Kindergarten Blumenhalle, Theodor-Rothschild-Straße 97.
Betroffene können beim Wahlamt einen Stimmschein beantragen (mit der Rückseite der Stimmbenachrichtigung als Antrag), mit dem in barrierefreien Abstimmungslokalen oder per Brief abgestimmt werden kann.Einen behindertengerechten Zugang gibt es in folgenden Abstimmungslokalen: Nellingen, 101-01, 101-02, 101-03, An der Halle, Esslinger Straße 26. 101-08, 101-09 und 101-10, Realschule Nellingen, In den Anlagen 4. Ruit: 201-14 und 201-15, Schillerschule, Hedelfinger Straße 34, 201-16 und 201-17, Bürgerhaus Ruit, Otto-Vatter-Straße 16 (über den unteren Eingang, Parkplatz Hallenbad), 201-18 und 201-19, Justinus-Kerner-Schule, Justinus-Kerner-Weg 15, 201-20, städtischer Kindergarten Albstraße, Albstraße 5, 201-21, Feuerwehrhaus Ruit, Grabenäckerstraße 15. Kemnat: 301-23 und 301-24, Treffpunkt Kemnat, Friedrichstraße 1. Scharnhausen: 401-27, katholisches Gemeindehaus, Phillipp-Matthäus-Hahn-Straße 21, 401-28 und 401-30, Treffpunkt Scharnhausen (über Aufzug) Ruiter Straße 20/1. Scharnhauser Park: 601-31, Stadthaus
Gerhard-Koch-Str. 1, 601-32, ev. Gemeinderäume Scharnhauser. Park, Bierawaweg 2/1, 601-33, Schule im Park, Gerhard-Koch-Str. 6, 601-34, Haus für Kinder, Gabriele-Münter-Str. 1 (über Landschaftstreppe).