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Hubert Rieger


Mitglied seit: 28.05.2015
Wohnort: Ostfildern-Ruit


geschrieben: 03.06.2015 13:33 Uhr
Betreff: Verkehrsschild nach StVO - Nr. 205 Vorfahrt beachten


Aufgrund meines Vorschlages, doch in der 30 km/h begrenzten Plochinger Straße aufgrund der Baustelle und Umleitung noch einmal als Hinweis Schilder aufzustellen, die zusätzlich auf die verkehrsberuhigte Straße aufmerksam machen, wurde mir mitgeteilt, das an jedem Eingang zur 30 km/h Zone ein solches Schild steht und somit innerhalb dieses Bereiches laut StVo kein weiteres Schild aufgestellt werden darf.
Es steht allerdings auch darin, dass im verkehrsberuhigten Straßen ausnahmslos die Regelung rechts vor links gilt.
Warum wird dann von der Plochinger Straße zur Hedelfinger Straße obige Schild Vorfahrt beachten aufgestellt?
Ausnahme?
Zweierlei Maß?

Irgendeine Erklärung außerhalb der Norm wird unseren Herren schon einfallen. Oder?




Moderator


Mitglied seit: 01.01.1970
Wohnort:


geschrieben: 15.06.2015 13:01 Uhr
Betreff: Re: Verkehrsschild nach StVO - Nr. 205 Vorfahrt beachten


Guten Tag Herr Rieger,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben recht, in Tempo-30-Zonen gilt die Regelung rechts vor links. Allerdings nicht "ausnahmslos", wie Sie schreiben, sondern als Grundregel. Von dieser kann abgewichen werden, wenn es zum Beispiel die Belange des Buslinienverkehrs erfordern. Auf der Hedelfinger Straße fahren die beiden Buslinien 35 und 131 zum Krankenhaus und wieder zurück. Deswegen wurde die Hedelfinger Straße mit dem Vorfahrt-Schild gekennzeichnet. In der Folge davon wurde in der Plochinger Straße an der Einmündung zur Hedelfinger Straße das Zeichen "Vorfahrt gewähren" angebracht.

Freundliche Grüße

Andrea Wangner
Pressereferentin


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