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Vergnügungssteuer

Der Steuersatz beträgt für jeden angefangenen Kalendermonat der Steuerpflicht für das Bereithalten eines Gerätes:

1. mit Gewinnmöglichkeit 15 v.H. der elektronisch gezählten Bruttokasse, mindestens jedoch 150 Euro bei Aufstellung in Spielhallen bzw. 50 Euro bei Aufstellung an anderen Orten

2. ohne Gewinnmöglichkeit und:

    - aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen im Sinne von § 33 i oder § 60 a Abs. 3 der Gewerbeordnung: 150 €

    - aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort: 50 €

 

Die Steuer für Wettbüros beträgt je angefangenen Monat

a) bei der Vermittlung von Pferdewetten 100 € je angefangene 20 qm

b) bei der Vermittlung von Sportwetten 200 € je angefangene 20 qm

c) bei der Vermittlung von Pferde- und Sportwetten 200 € je angefangene 20 qm

Dienststelle

Zentrale Dienste, Abt. Finanzen
Altes Schulhaus
Nellingen
Klosterhof 6
Stadtplan Stadtplan

Öffnungszeiten

Mo, Di, Mi, Do, Fr 8-12 Uhr
Mo, Mi, Do 14-16 Uhr
Di 14-18 Uhr

Bitte sprechen Sie mit den Sachbearbeiterinnen und Mitarbeitern telefonisch einen Termin ab, um Wartezeiten zu vermeiden

Ansprechpartner/innen

Carmen Castro
Tel : 0711 3404-458
Fax : 0711 3404-440
Email : c.castro@ostfildern.de

Formulare/Anträge

Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer (pdf / 63 kb)

Vergnügungssteuererklärung (pdf / 69 kb)

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