Vaterschaftsanerkennung


Vaterschaftsanerkennung

Bei nicht verheirateten Eltern, kann der Vater, vor oder nach der Geburt des Kindes, beim Standesamt die Vaterschaft anerkennen - die Vaterschaftsanerkennung kann auch beim Jugendamt erfolgen.

Die Erklärung zur Ausübung der gemeinsamen Sorge kann nur beim Jugendamt abgegeben werden.


Ansprechpartner

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