Straßenverkehr
Die Verkehrsbehörde ist zuständig für sämtliche Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum, die vorbereitend, planend oder ausführend zur Aufstellung oder Änderung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen führen. Ziel ist die Erhöhung der Verkehssicherheit.
In Ostfildern ist der BürgerService, Straßenverkehsrecht mit dieser Aufgabe betraut.
Dienststelle
BürgerService, Straßenverkehrsrecht
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Bitte sprechen Sie mit den Sachbearbeiterinnen und Mitarbeitern telefonisch einen Termin ab, um Wartezeiten zu vermeiden
Benötigte Unterlagen
Hilfreich sind Pläne oder Zeichnungen, die die jeweilige Problemstellung verdeutlichen.
Ansprechpartner/innen
Bernhard Frey
Tel : 0711 3404-253
Fax : 0711 3404-234
Email : B.Frey@Ostfildern.de
Zimmer : 3.10
Weitere Informationen
Die Verkehrsregelungen richten sich nach der Straßenverkehrsordnung und verschiedenen Ausführungsbestimmungen und Erlässen dazu. Vor der Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind die Polizei und der Straßenbaulastträger zu hören. Letzteres ist bei Ortsstraßen das Freiflächenmanagement der Stadt und bei Landes- und Kreisstraßen das Straßenbauamt Kirchheim.
Formulare/Anträge
Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen (Straßensperrung)
Mit Hilfe dieses Assistenten können Sie den Antrag ausfüllen
Antrag auf Erteilung einer Parkerleichterung
Mit Hilfe dieses Assistenten können Sie den Antrag ausfüllen
Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter
http://www.service-bw.de
. Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.
