Stadtbücherei von A - Z
Angebote
Sie finden bei uns Sachbücher zu allen Wissensgebieten, Romane, Erzählungen, Gedichte, Zeitschriften, Kinder- und Jugendbücher, Spiele, Sprachkurse, Kassetten, CDs, CD-ROMs und DVDs.
Sie können bei uns mehrere Tageszeitungen lesen, in den neuesten Zeitschriften blättern, Bücher aussuchen, CD-ROMs ausprobieren, im Internet surfen, sich über kulturelle Veranstaltungen informieren, Spiele kennenlernen und natürlich alle Medien - außer unserem Nachschlagebestand und dem jeweils neuesten Heft einer Zeitschrift - ausleihen und mit nach Hause nehmen.
Anmeldung
Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihren Personalausweis mit. Sie bekommen dann den Benutzerausweis der Bibliothek. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten und müssen ebenfalls ein Ausweispapier der Eltern vorlegen, wenn noch kein eigener Schülerausweis vorliegt. Mit seiner Unterschrift erkennt der Benutzer die Benutzungsordnung an und stimmt der Speicherung seiner persönlichen Daten zu.
Der Büchereiausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bücherei. Der Ausweisinhaber bzw. dessen gesetzlicher Vertreter haftet in vollem Umfang für alle mit dem Ausweis getätigten Entleihungen sowie für Schäden, die durch Missbrauch des Benutzerausweises entstehen.
Wenn Sie bereits zuhause Ihre Anmeldung ausfüllen möchten, finden Sie hier ein
Anmeldeformular (pdf / 11KB) .
Ausleihe
Die Leihfrist für Bücher beträgt generell 4 Wochen, für alle anderen Medien beträgt sie 2 Wochen. Bei Weihnachts- und Osterbüchern wird die Ausleihe auf 2 Wochen verkürzt. Der jeweils geltende späteste Rückgabetag ist der Ausleihquittung zu entnehmen.
Die Nutzung aller Medien erfolgt auf eigene Verantwortung, hierfür und für Schäden, die durch die Nutzung von AV-Medien oder Computerprogrammen entstehen, übernimmt die Bücherei Ostfildern keine Haftung. Bitte warten Sie bei der Rückgabe, bis alle Medien zurückgebucht und geprüft sind.
Im Interesse des Jugendschutzes ist eine uneingeschränkte Ausleihe von Medien an Kinder und Jugendliche nicht möglich. Die Anzahl der ausgeliehen Medien kann begrenzt werden.
Benutzungsordnung
Herzlich Willkommen in der Stadtbücherei Ostfildern! Die Stadtbücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Ostfildern und erfüllt gleichzeitig die Funktion einer Schulbibliothek für die Schulen des Schulzentrums in Nellingen. Die Öffnungszeiten werden durch Anschlag, auf der Internetseite der Stadtbücherei und in der Stadtrundschau bekannt gegeben. Die Angebote der Stadtbücherei können von jedermann auf privatrechtlicher Grundlage genutzt werden. Mit dem Betreten der Bibliotheksräume gilt die Benutzungsordnung.
Für die Ausleihe von Medien sowie die Nutzung der Internetarbeitsplätze wird ein Benutzerausweis benötigt. Zur Anmeldung muss der Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Adressennachweis vorgelegt werden. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen die schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters sowie die Vorlage dessen Personalausweises, wenn noch kein eigener Schülerausweis vorliegt. Mit seiner Unterschrift erkennt der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter die Benutzungsordnung an und stimmt der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner persönlichen Daten zu.
Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Stadtbücherei. Der Ausweisinhaber bzw. dessen gesetzlicher Vertreter ist Entgeltschuldner und haftet in vollem Umfang für alle mit dem Benutzerausweis getätigten Entleihungen sowie für Schäden, die durch Missbrauch des Benutzerausweises entstehen.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Schüler einer allgemein bildenden Schule können, gegen Vorlage eines Schülerausweises, kostenlos Medien ausleihen und das Internet nutzen.
Erwachsene Leser zahlen ein Jahresentgelt von 18 EUR. Eine Familienkarte kostet 23 EUR. Damit können alle Familienmitglieder, die unter derselben Adresse wohnen, mit einem eigenen Benutzerausweis entleihen. Die Ausweise aller Familienmitglieder haben die gleiche Laufzeit. Der Adressnachweis ist zu erbringen.
Für Gelegenheitsentleiher beträgt das Vierteljahresentgelt 6 EUR. Studenten, Sozialhilfeempfänger, Schwerbehinderte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, Arbeitslose und Inhaber des Förderpasses zahlen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises ein ermäßigtes Jahresentgelt von 9. EUR. Das Entgelt für die Internetnutzung ist im Jahresentgelt bzw. Vierteljahresentgelt enthalten.
Die Ausleihe von Spielfilmen und Spielen auf DVDs und DVD/CD-ROMs ist hiervon ausgenommen. Für diese Medien müssen 0,50 EUR von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre sowie Schüler einer allgemein bildenden Schule sowie 1 EUR von Erwachsenen pro Medium bezahlt werden.
Anstelle eines Jahresentgeltes kann auch ein Ausleihentgelt bzw. Entgelt für Verlängerungen pro Medium von 1,50 EUR für alle Mediengruppen bezahlt werden. Für Nutzer mit Einzelausleihe wird für die Internetnutzung pro angefangene halbe Stunde ein Entgelt von 0,50 EUR fällig.
Gegen Vorlage des Benutzerausweises können Medien ausgeliehen werden. Die Leihfrist für Bücher beträgt generell 4 Wochen, für alle anderen Medien beträgt sie 2 Wochen. Bei Weihnachts- und Osterbüchern ist die Ausleihe grundsätzlich auf 2 Wochen verkürzt. Der jeweils geltende späteste Rückgabetag ist der Ausleihquittung zu entnehmen.
Die Nutzung aller Medien erfolgt auf eigene Verantwortung, hierfür und für Schäden, die durch die Nutzung von AV-Medien oder Computerprogrammen entstehen, übernimmt die Bücherei Ostfildern keine Haftung. Bitte warten Sie bei der Rückgabe, bis alle Medien zurückgebucht und geprüft sind.
Im Interesse des Jugendschutzes ist eine uneingeschränkte Ausleihe von Medien an Kinder und Jugendliche nicht möglich. Die Anzahl der ausgeliehenen Medien kann begrenzt werden.
Eine Ausleihe für Dritte ist grundsätzlich unzulässig. Im begründeten Einzelfall wird eine aktuelle Vollmacht akzeptiert.
Sonderbestimmungen im Rahmen der Kunden-Selbstverbuchung
Medien müssen hierbei vom Kunden vor der Selbstverbuchung auf Vollständigkeit (siehe Medienaufkleber) überprüft werden. Fehlende Teile sind sofort anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, gelten die Medien als vollständig ausgeliehen.
Der Kunde muss den Verbuchungsvorgang an der Selbstverbuchung stets mit "Beenden" abschließen bevor er die Station verlässt. Für Fremdbuchungen auf ein nicht geschlossenes Konto haftet der Kunde.
Personenbezogene Daten werden nicht auf RFID-Chips gespeichert. Der Leseausweis enthält keinen RFID-Chip.
Verlängerungen
Alle Medien können zweimal verlängert werden, falls keine Vorbestellung vorliegt. Verlängerungen sind in der Haupt- und in den Zweigstellen vor Ort und telefonisch während der Öffnungszeiten sowie über den Internet-OPAC möglich.
Vormerkungen
Entliehene Medien können gegen ein Entgelt von 0,50 EUR vorbestellt werden. Es erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung, wenn das Medium zur Abholung bereitliegt.
Medien sind spätestens bei Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten zurückzugeben. Die Rückgabe der entliehenen Medien hat grundsätzlich bei der jeweils entleihenden Stelle zu erfolgen.
Bei Überschreitung der Leihfrist entstehen Versäumnisentgelte. Diese sowie die Entgelte, die im Zuge des Mahnverfahrens anfallen, sind der Entgeltordnung zu entnehmen. Die Versäumnisentgelte werden unabhängig davon fällig, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte.
Sind die Medien 14 Tage nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben, erfolgt eine erste schriftliche Mahnung und dann jeweils nach weiteren 14 Tagen eine zweite und dritte Mahnung. Nach erfolgloser dritter Mahnung wird das Mahnverfahren an die Stadtkasse zur Vollstreckung übergeben. Wenn Entgelte nicht fristgerecht gezahlt werden, behält sich die Stadtbücherei vor, den Benutzerausweis zurückzufordern.
Die Stadtbücherei Ostfildern ist berechtigt, ausstehende Geldbeträge anzumahnen. Die erste Mahnung erfolgt nach 14 Tagen mit einem Bearbeitungsentgelt von 1 EUR; für weitere Mahnungen werden 3 EUR berechnet.
Bitte behandeln Sie die entliehenen Medien pfleglich. Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf erkennbare Mängel zu überprüfen und etwaige Schäden sofort anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, gelten die Medien als in einwandfreiem Zustand ausgehändigt. Auf die Vollständigkeit der Beilagen ist zu achten.
Bei Verlust oder Beschädigungen entliehener Medien ist grundsätzlich Ersatz zu leisten. Beschädigungen oder Funktionsfehler müssen bei der Rückgabe gemeldet werden. Beschädigungen dürfen nicht selbst behoben werden. Für jede/n Beschädigung/Verlust ist der Benutzer schadensersatzpflichtig. Der Ersatz ist in der Entgeltordnung festgelegt. Das Entgelt für einen Ersatzausweis beträgt 3 EUR.
Interner und externer Leihverkehr
Interner Leihverkehr: Auf Wunsch werden Medien, die nur in der Hauptstelle vorhanden sind gegen ein Entgelt von 1,50 EUR in die Zweigstelle zur Ausleihe gebracht. Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen die Medien direkt in der Zentrale auf Ihr Leserkonto verbucht werden, und die Leihfrist ab diesem Tag zählt. Die Medien werden einmal in der Woche in die Zweigstellen transportiert.
Nicht im Bestand vorhandene Medien können durch den externen Leihverkehr nach hierfür geltenden Richtlinien gegen ein Entgelt von 3 EUR beschafft werden.
In den Räumen der Stadtbücherei ist auf andere Benutzer Rücksicht zu nehmen. Das Mitbringen von Tieren, Rauchen sowie Essen ist in den Räumen der Bücherei nicht gestattet. Während des Aufenthalts in den Büchereien sind Taschen, Mappen, Körbe usw. auf eine dafür vorgesehene Ablage vor der Bücherei zu legen. Bitte entnehmen Sie Ihre Wertsachen, da die Bücherei dafür keine Haftung übernimmt.
Die Benutzung der Internetarbeitsplätze wird in einer gesonderten Nutzungsordnung geregelt.
Personen, die sich der Benutzungsordnung zuwider verhalten, können von der Bibliotheksnutzung ausgeschlossen werden. Der Ausweis ist zurückzugeben. Solange ein Benutzer der Aufforderung zur Rückgabe entliehener Medien nicht nachkommt oder geschuldete Entgelte nicht entrichtet, kann er von der Benutzung ausgeschlossen werden. Dem Personal der Stadtbücherei steht das Hausrecht zu.
Anwendung der Benutzungsordnung ( Satzung )
Die Aktualisierung der Benutzungsordnung der Stadtbücherei Ostfildern erfolgte durch eine Verfügung der Stadt Ostfildern zum 1. Juli 2011
Nachträgliche Änderungen erfassen auch bereits bestehende Benutzungsverhältnisse. Dies gilt auch für die Benutzungsordnung für die Nutzung des Internets.
Ostfildern, den 15. Dezember 2010
Christof Bolay, Oberbürgermeister
Diese Richtlinien gelten für männliche und weibliche Personen gleichermaßen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird jedoch ausschließlich die maskuline Form verwendet und auf die Ausformulierung der weiblichen Schreibweise verzichtet.
Entgeltverzeichnis
Für alle Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Schüler einer allgemein bildenden Schule sind die Medienausleihe sowie die Nutzung des Internets kostenlos.
Jahresentgelte
Erwachsene 18 EUR
Familienkarte 23 EUR
Auszubildende, Studenten, Sozialhilfeempfänger,
Schwerbehinderte, Wehr- und Zivildienstleistende,
Arbeitslose, Inhaber des Förderpasses 9 EUR
Vierteljahresentgelt für Gelegenheitsentleiher 6 EUR
Das Entgelt für die Internetnutzung ist im Jahresentgelt enthalten.
Anstelle eines Jahresentgeltes
Ausleihentgelt je Medium und Verlängerung 1,50 EUR
Internetnutzung je angefangene halbe Stunde 0,50 EUR
Sonderentgelte
Ausleihe und Verlängerung von Spielfilmen sowie
Spielen auf DVD und DVD/CD-ROM pro Medium
- Erwachsene 1,00 EUR
- Kinder bis 18 Jahre 0,50 EUR
Versäumnisentgelte
Pro Medium und Öffnungstag 0,20 EUR
Pro Medium und Öffnungstag für DVDs/DVD/CD-ROMs 0,40 EUR
Bearbeitungsentgelte für schriftliche Mahnungen
1. Mahnung 1,00 EUR
Jede weitere schriftliche Mahnung 3,00 EUR
Sonstige Entgelte
Vorbestellung eines Mediums 0,50 EUR
Ersatz des Bibliotheksausweises 3,00 EUR
Interner Leihverkehr zwischen Haupt- und Zweigstellen pro Medium 1,50 EUR
Auswärtiger Leihverkehr pro Medium 3,00 EUR
Verlust und Beschädigung von Medienhüllen 3,00 EUR
Verlust und Beschädigung von Einzelhüllen CD/MC 1,00 EUR
Verlust und Beschädigung von Textheft, Booklet,
Cover, RFID-Etikett, Ersatzteil Spiele 1,00 EUR
Bei Verlust oder Beschädigung von Medien ist Ersatz
in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu leisten.
Internet in der Stadt- und Schulbücherei Ostfildern
Das Internet hat sich in den letzten Jahren als neues Informationsmedium etabliert. Die Schul- und Stadtbücherei Ostfildern bietet ihren BesucherInnen die Möglichkeit das Internet zu nutzen. An den Internet-Arbeitsplätzen kann man weltweit recherchieren. Das Angebot umfasst alle Wissensgebiete mit den neuesten Informationen ebenso wie Unterhaltungsangebote und Kommunikationsmöglichkeiten.
Benutzungsordnung für den Internet-Platz:
Zugangsberechtigung
Das Internet kann nur von Bibliotheksbenutzern mit gültigem Benutzerausweis genutzt werden. Zugangsberechtigt sind Personen ab 10 Jahren, die sich nach vorheriger Anmeldung mit den Nutzungsbedingungen einverstanden erklären. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres benötigen zudem eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Die Benutzungsordnung gilt auch für die frei zugänglichen Internetarbeitsplätze.
Nutzungsbedingungen
Die Nutzung erfolgt nach persönlicher Anmeldung beim Bibliothekspersonal. Für die Dauer der Internetnutzung wird der Benutzerausweis hinterlegt.
Die Benutzer verpflichten sich, die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzes zu beachten und an den EDV-Arbeitsplätzen gesetzeswidrige Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten, keine Dateien und Programme der Bibliothek oder Dritter zu manipulieren und keine geschützten Daten zu nutzen. Es ist nicht gestattet, Änderungen an Arbeitsplatz- und den Netzkonfigurationen durchzuführen, technische Störungen selbständig zu beheben, Programme von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den Arbeitsplätzen zu installieren. Die Nutzung eigener Datenträger und Speichermedien an den Geräten ist nicht gestattet. Bei Beschädigung behält sich die Stadtbücherei Schadensersatzansprüche und juristische Schritte vor. Verstöße gegen die Benutzungsordnung können mit Zugangsverbot belegt werden.
Entgelte
Für Kinder zwischen 10 und 18 Jahren sowie für Schüler über 18 Jahren ist die Nutzung des Internets kostenfrei. Für Nutzer mit Jahresentgelt ist die Internetnutzung im Jahresentgelt enthalten. Beim Tarif der Einzelausleihentgelts wird für die Internetnutzung pro angefangene 30 Minuten ein Entgelt von 0,50 EUR fällig. Für Ausdrucke werden pro Seite 0,10 EUR berechnet.
Haftung
Die Bibliothek ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfügbarkeit und die Qualität von Angeboten Dritter, die über die bereitgestellt Leitung und den Zugang abgerufen werden und haftet nicht für Folgen von Vertragsverpflichtungen zwischen Benutzern und Internetdiensten. Ebenso wird keine Haftung dafür übernommen, dass der Internetzugang jederzeit gewährleistet ist.
Katalog
Unseren BesucherInnen stehen "OPACs" (Onlinekataloge) zur Verfügung. Hier können Sie selbstständig im Bestand der Stadtbücherei recherchieren sowie Verlängerungen und Vormerkungen für Medien vornehmen. Den Onlinekatalog können Sie auch von zu Hause aus nutzen! >>> zum Katalog
Klassenführung
Für Schulklassen und andere Gruppen bieten wir Einführungen in die Bibliotheksbenutzung an. Nähere Infomationen zu unseren Klassenführungsmodellen finden Sie hier.
Leihverkehr - Fernleihe
Die Stadtbücherei Ostfildern ist dem überörtlichen Leihverkehr angeschlossen, d.h., dass wir spezielle Fachliteratur, die nicht im Bestand der Stadtbücherei ist, von anderen Bibliotheken besorgen können. Jede Fernleihe kostet € 3.
Öffnungszeiten
Stadtbücherei im KuBinO Nellingen
Dienstag, Donnerstag, Freitag 11-19 Uhr
Mittwoch, Samstag 11-14 Uhr
Zweigstelle Kemnat
Montag, Donnerstag 14-18 Uhr
Mittwoch 16-19 Uhr
Zweigstelle Scharnhauser Park
Montag, Dienstag, Donnerstag 14-19 Uhr
Telefon
Stadtbücherei Nellingen
0711 / 3404-700
Stadtbücherei Kemnat
0711 / 1622531
Stadtbücherei Scharnhauser Park
0711 / 3404-121
U 7 Stadtbahnlinie: Stuttgart - Ostfildern-Nellingen
Sie erreichen uns auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Linie U 7 fährt alle 10 bis 15 Minuten von
Ruit und vom Scharnhauser Park nach Nellingen. Von der Haltestelle "Technische Akademie" sind es nur wenige
Gehminuten zum Eingang der Stadtbücherei. Unter http://www.vvs.de finden Sie den VVS-Fahrplan.
Verlängerungen
Alle Medien können zweimal verlängert werden, falls keine Vormerkung vorliegt.
Verlängerungen sind in den Büchereien vor Ort, telefonisch während der Öffnungszeiten sowie über den
Online-Katalog möglich.
Telefonische Verlängerungen sind unter der Telefonnummer 0711 / 3404-700 möglich.
Vormerkungen
Entliehene Medien können gegen ein Entgelt von 0,50 EUR vorbestellt werden. Vormerkungen können Sie entweder selber im
Online-Katalog vornehmen oder telefonisch oder in den Büchereien vornehmen lassen. Es erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung, wenn das Medium zur Abholung bereitliegt.
