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1.12.2011

Städtischer Winterdienst steht in den Startlöchern

Jeden Winter sorgen die Mitarbeiter des städtischen Baubetriebshofs dafür, dass die Straßen und Wege im Stadtgebiet frei von Eis und Schnee und damit verkehrssicher bleiben. Im vergangenen Winter gab die Stadt für den Winterdienst fast 385 000 Euro aus. Im Jahr zuvor waren es knapp 395 000 Euro gewesen. „Zu diesem Winterdienst sind die Kommunen nach dem Straßengesetz des Landes Baden-Württemberg verpflichtet“, betonte Thomas Andler vom städtischen Freiflächenmanagement kürzlich im Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU). Weil die 37 Mitarbeiter des Winterdiensts nicht überall gleichzeitig beginnen können, gebe es einen ausgetüftelten Einsatzplan nach Prioritäten. „Die Straßen sind hierbei in drei Dringlichkeitsstufen eingeteilt“, erläuterte Andler. Höchste Priorität (Stufe 1) haben Hauptdurchgangsstraßen und Busstrecken. „Sie werden als erste geräumt und gestreut“, betonte er. Zur Stufe 2 gehören laut Andler weitere wichtige Straßen, vor allem die Zufahrten zu den Industrie- und Gewerbegebieten sowie steile Straßenstücke. Alle anderen Straßen gehören zur Stufe 3. Dort wird nicht gestreut, sondern nur ab einer Schneehöhe von 15 Zentimetern geräumt. „Allerdings kann das nicht fest zugesichert werden, denn bei außerordentlich starkem und wiederholtem Schneefall sind die Mitarbeiter des Winterdiensts froh, wenn sie die Prioritätsstufen 1 und 2 tatsächlich bedienen können“, bittet Andler die Bürger um Verständnis.

Laut Andler und seinem Kollegen Enno Stöver vom Baubetriebshof der Stadt Ostfildern müssen die Straßen und Wege entsprechend der Prioritätenliste an Werktagen bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt sein. Die Räum- und Streupflicht endet um 22 Uhr auf den Straßen und um 20 Uhr auf den Fuß- und Radwegen. Angesichts der „ausgetüftelten Planung, der Organisation und logistischen Leistung“ der Winterdienstmitarbeiter lobte Oberbürgermeister Christof Bolay die Leistung des Winterdiensts. „Ich habe großen Respekt vor dieser Leistung“, sagte der Ostfilderner Verwaltungschef. „Ich bin sehr dankbar dafür, dass wir einen so hervorragenden Winterdienst haben“, so Bolay weiter.

„Auch private Grundstückseigentümer sind bei Schnee und Glatteis dazu verpflichtet, die Gehwege entlang von Grundstücken zu den genannten Zeiten zu räumen und falls nötig zu streuen“, betonte Andler. Wenn keine Gehwege vorhanden seien, zum Beispiel in verkehrsberuhigten Bereichen, seien die Grundstückseigentümer verpflichtet, am Rand des Straßenbereichs in einer Breite von einem Meter zu räumen und zu streuen. Diese Räumpflicht ende um 20 Uhr. Gleichzeitig bitten Andler und Stöver die Bürger darum, kein Streusalz zu verwenden, da Salz für Bäume und Sträucher reines Gift seien. „Die Streusalzsatzung erlaubt die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen nur in extremen Ausnahmefällen“, sagte Andler. Zwar beginnt das Winterhalbjahr und damit die Streupflicht laut dem Gesetzgeber in jedem Jahr am 1. November, doch sind bislang Eis und Schnee zum Glück für die Mitarbeiter des Winterdiensts ausgeblieben. Das Ende der Streupflicht endet am 31. März.

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